Susanne
Hast Du eine Privathaftpflicht? Die würden die Kosten, die für Schadenersatz in Frage kommen, übernehmen.
Ich denke, die Klausel ist dahingehend ungültig, dass der VM unabhängig vom Zeitwert einen neuen Belag haben will. Darauf hat er keinen Anspruch. Weiterhin ist bei Dir zu sagen, dass der Zeitwert Deines Teppichs wohl eher gegen Null tendiert. Der VM hat lediglich Anspruch auf Schadenersatz, aber nicht auf einen neuen Teppich!
Ghostraider
Da durch die Brandlöcher Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt haben sind Sie dem Vermieter Schadenersatzpflichtig.
Also hat er Anspruch auf einen neuen Teppich.
Sie sollten den Vermieter bitten die Rechnung des alten Teppichs vorzulegen und von diesem Betrag ziehen Sie 90 % ab und mit dem was Sie noch zu zahlen haben kann der Vermieter sich einen neuen Teppich kaufen.
Teppichböden haben eine Lebenserwartung von 10 Jahren und pro Jahr ein Wertverlust von 10 %
Gruß
ghost