squ4z hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Wir stehen momentan vor folgender Situation. Der Vormieter der Wohnung die wir ab dem 01.12 mieten wollen (Vertrag besteht noch nicht), wird erst zum 30.11 ausziehen. Was widerum heißt, dass wir vorher keinerlei Möglichkeiten haben, die Wohnung entsprechend zu renovieren. Soweit ich das sehe ist das zumindest an den Wänden dringend nötig (Haben wir bei der Besichtigung so gesehen).
Weiterhin standen bei der Besichtigung noch alle Möbel des Vormieters in der Wohnung. Da können sich ja auch noch Mängel verstecken und deshalb hierzu meine Frage, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe, gibt es dann noch eine Erstbegehung mit dem Vermieter oder erkenne ich die Wohnung mit Unterschrift als "mangelfrei" an?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe und liebe Grüße!