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Melallen hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne in einer Dachgeschoss-Mietwohnung. Vor ca. einem Jahr, wurde mir und den anderen Mietern der Dachbodenraum mit der Begründung der Modernisierung dieser weggenommen. Jedoch habe ich und auch die anderen Mieter den Dachboden nie zurückbekommen, da sich herausstellte, dass die damalige Verwaltung den Dachboden zu einer Wohnung ausbaut. Der Dachboden eignet sich von seiner Beschaffenheit und der Schallisolierung definitiv nicht als Wohnung, dies haben schon die Ausbauarbeiten durch die Handwerker bewiesen. Wir haben alle Schritte, Stimmen und Radio über deutlich gehört, so das es unerträglich wäre, mit einem Mieter in dieser neuen Wohnung über uns.

Inzwischen hatte dann die Verwaltung gewechselt, die neue ist auch gleichzeitig der neue Besitzer.

Diese neue Verwaltung teilte uns mit, dass uns keine neuen Dachböden zur Verfügung gestellt werden. Deswegen mindere ich seit einigen Monaten die Miete um 5%, was der Fläche meines Dachbodens entspricht.

In einem persönlichen Gespräch habe ich vor einigen Monaten angesprochen und erklärt, das ich auf Grund der zuvor beschriebenen Situation gezwungen bin um zu ziehen, da meine Lebensqualität auch wegen des nun eingetretenen Platzmangels stark eingeschränkt wurde.

Nun habe ich eine neue Wohnung gefunden und daraufhin eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat eingereicht. Frist von einem Monat deswegen, weil die zuvor beschriebene Situation in dieser Wohnung nicht tragbar ist.

Der Vermieter hat sich auf meine Kündigung hin noch nicht gemeldet.

Ich würde gerne wissen ob diese Kündigung durchsetzbar ist?

Wenn nicht, gilt dann meine Kündigung automatisch als dreimonatige, so wie es aktuell rechtlich gesehen korrekt wäre?

Oder muss ich eine neue Kündigung einreichen, mit dreimonatiger Kündigungsfrist?

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße!
Stichwörter: kuendigung + ausserordentlich

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