Susanne
1. Muss man nicht, es ändert ja nichts.
2. Kommt drauf an, sollte sich aber nur um Besuch handeln.
3. Der Lebensgefährte darf einziehen, der VM muss nicht um Erlaubnis gefragt werden. Allerdings muss er dem VM gemeldet werden, ggf. müssen die Nk-Vorauszahlungen angepasst werden.
BayBee
hi erstmal,
um es kurz zu fassen,ich habe ettliche schulden,auch mietschulden,bei meinem jetztigen vermieter,nun klagt er und ich muss raus,was ja auch verständlcih ist.
mein problem ist,ich weiss nicht wie ich es angehe,wo ich anfange,bin ich ehrlich,sage beim " neuen " vermieter,das ich schulden habe???
muss ich überall mietschuldenfreiheit und schufaauskunft vorzeigen???
und dazu kommt,ich habe nur einen monat zeit!!!
kann mir bitte jemand helfen oder mir tipps geben???
bedanke mich im voraus!!!!!!!!
auf post,von wegen,selbst schuld,kann ich im moment sehr gut verzichten,weiss selber was ich fürn mist gebaut habe"hinterher ist man immer schlauer"!!!
danke
fin
@ Baybee
Sie sind natürlich nicht verpflichtet dem Vermieter zu sagen, dass Sie Schulden haben. Wenn er eine Schufa-Auskunft verlangt, dann wird er das in Erfahrung bringen. Sie müssen Ihre neue Mietwohnung aber bezahlen, ansonsten kann man keine Wohnung mieten.