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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Viele Vermieter kennen das Problem: Die Mieter beklagen sich über Lärm oder der Vermieter selbst ist der Leidtragende, dessen Ruhe ständig gestört wird. Denn: Hinter der Wohnungstür beginnt das eigene Reich. Entspannung und Erholung machen sich breit. Dringt die Waschmaschine von oben oder der Fernseher von nebenan oder der Rasenmäher von draußen hörbar in die private Festung, ist die Ruhe dahin, der Hausfriede in Gefahr.<br />
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Rücksicht und Regeln erleichtern das Zusammenleben<br />
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Pflicht des Vermieters: Ist es zu laut im Haus, muss der Vermieter für seinen Mieter Ruhe fordern.<br />
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Vermieter ist gefragt<br />
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Es kann dem Hausfrieden dienen, wenn sich ein Mieter zunächst selbst bemüht, die Ursache des Lärms zu beseitigen. Aber er muss es nicht tun: Er kann von seinem Vermieter verlangen, dass dieser sich darum kümmert, den Lärm zu verhindern.<br />
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Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu halten, der den "vertragsgemäßen Gebrauch" garantiert. Andernfalls kann der Mieter die Miete kürzen. Ist der Lärm so stark, dass er die Gesundheit des Mieters gefährdet, kann er schlimmstenfalls sogar fristlos kündigen (§ 544 BGB).<br />
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Quelle: Süddeutsche Zeitung 24.4.2002, Andreas Lohse<br />
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Ruhezeiten<br />
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Die Ruhezeiten sind in der Regel werktags zwischen 12 und 15 Uhr und ab 22 Uhr.<br />
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Sonn- und Feiertags müssen stillstehen: Rasenmäher, Gartenhäcksler, Presslufthammer oder Sägen.<br />
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Wichtig: Örtliche Satzungen oder die Hausordnung können Ruhezeiten nochmals individuell begrenzen!<br />
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Recht des Vermieters: Den lauten Mieter abmahnen, dann kündigen<br />
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Der Hausfriedensbruch eines Mieters berechtigt den Vermieter nicht zwangsläufig zu einer fristlosen Kündigung. Der Mieter müsse im Regelfall zuerst abgemahnt und auf die nachteiligen Auswirkungen seines Verhaltens hingewiesen werden, urteilte das Amtsgericht Frankurt/Main. Nur bei schwersten Verstößen gegen den Hausfrieden, wie etwa die Bedrohung anderer Mieter, dürfe eine Kündigung fristlos erfolgen.<br />
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In dem verhandelten Fall hatte das Gericht die fristlose Kündigung einer Mieterin für unwirksam erklärt, die durch Lärm den Hausfrieden gestört hatte. Der Vermieter habe versäumt, zuvor eine Abmahnung auszusprechen, erläuterte das Gericht. Da unter Mietern unterschiedliche Auffassungen über das Maß erträglichen Lärms bestünden, sei eine Abmahnung in der Regel erforderlich. <br />
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AG Frankfurt, Az. 33 C 940/01 - 93<br />
Quelle: sueddeutsche.de / dpa<br />
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Pflicht des Mieters: Gewisse Geräusche muss der Mieter als unvermeidbar akzeptieren<br />
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Lärm ist einer der größten Streitpunkte zwischen Nachbarn. "Der Mieter hat ein Recht darauf, in seiner Wohnung ungestört zu leben", sagt der Deutsche Mieterbund. Dazu gehört auch der Schutz vor Lärm.<br />
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Mietminderung<br />
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Ist der ungenügend, liegt womöglich ein Mangel an der Mietsache vor, was zu einer Mietminderung berechtigen kann. Zwar ist nicht jedes Geräusch verboten, und auch überempfindliche Menschen müssen störende Geräusche hinnehmen, jedoch hängt vom Einzelfall ab, was zu dulden ist.<br />
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Mit Lärm leben<br />
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So hatten in einem Fall die Mieter den Lärm zu akzeptieren, dem sie zumindest tagsüber ausgesetzt waren: Kindergejohle von einem nahe gelegenen Spielplatz. Die Mieter fühlten sich davon so gestört, dass sie die Miete minderten, was der Vermieter vor Gericht erfolgreich monierte: Diese "unvermeidbaren Geräusche" seien "sozial adäquat und müssen deshalb hingenommen werden".<br />
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LG Berlin, Az. 64 S 47/99<br />
Quelle: Süddeutsche Zeitung 24.4.2002, Andreas Lohse<br />
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Rechte des Mieters: Schalldämmung oder Mietminderung<br />
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Recht auf Schalldämmung<br />
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Klingelt es an der Wohnungstür, macht Karla P. gemeinhin das, was andere auch tun: Sie geht hin und öffnet. Doch viele ihrer vermeintlichen Besucher verschwinden dann beim Nachbarn: "Die Klingel der Nachbarwohnung ist so deutlich zu hören, dass sie für die Klingel der Wohnung der Mieterin gehalten werden kann", heißt es dazu später in den Gerichtsakten.<br />
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Hinzu kommt: Die Wand zwischen den beiden Wohnungen war so dünn, dass die Gespräche, die in der Nachbarwohnung "in normaler Lautstärke geführt wurden", im Wohnzimmer der Mieterin zu verstehen gewesen seien.<br />
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Das "Durchschreiten des Flures der Nachbarwohnung ist so deutlich zu vernehmen, als würde der Wohn- und Schlafraum der Mieterin durchschritten." Da eine gütliche Einigung mit dem Vermieter nicht zu Stande kam, zog Karla P. vor den Kadi: Sie habe einen Anspruch darauf, dass die Schalldämmung der Trennwand DIN-gerecht ausgebaut werde, urteilten die Richter<br />
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AG Mitte, Az. 7 C 741/98<br />
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Recht auf Mietminderung<br />
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Ist der ungenügend, liegt womöglich ein Mangel an der Mietsache vor, was zu einer Mietminderung berechtigen kann. Zwar ist nicht jedes Geräusch verboten, und auch überempfindliche Menschen müssen störende Geräusche hinnehmen, jedoch hängt vom Einzelfall ab, was zu dulden ist.<br />
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Quelle: Süddeutsche Zeitung 24.4.2002, Andreas Lohse<br />
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Im Zweifelsfall: Laustärke messen lassen, Gutachten für Betroffene<br />
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Lärm und andere lautstarke nachbarschaftliche Intoleranz innerhalb eines Mietshauses lassen sich meist noch in den Griff bekommen. Aber: Durch den Straßenverkehr fühlen sich knapp 20 Prozent der Bevölkerung stark belästigt, sagt das Umweltbundesamt. "Ohne Lärmbelastung hätten wir in Deutschland im Jahr einige tausend Herztote weniger", vermuten die Experten. Viele Menschen, die an lauten Straßen wohnen, hätten nachts erhöhte Werte des Stresshormons Cortisol im Blut. Langfristig steige dadurch das Risiko von Magen- Darmgeschwüren und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.<br />
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Lärm-Messer<br />
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Für die Lärmbelastung durch eine Straße bietet die Stiftung Warentest ein Lärmgutachten. Damit lässt sich ermitteln, welche Lärmpegel vorliegen. Aus den Angaben eines Fragenkatalogs berechnen die Warentester, "wie viel Dezibel Tag und Nacht in Ihren Ohren dröhnen". Im Gutachten werden auch die wichtigsten Rechtsgrundlagen genannt, wie man gegen Lärm vorgehen kann.<br />
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Wer sich "auf den oft dornigen Weg" begebe, Abhilfe schaffen zu lassen, habe "ein starkes Argument in Händen": So könne eine Kommune beispielsweise den Verkehr beruhigen oder ein Nachtfahrverbot für Lkw erlassen. Nach Angaben der Warentest-Expertin Britta Barlage wurden bereits rund 900 Gutachten für von Lärm Betroffene erstellt.<br />
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Quelle: Süddeutsche Zeitung 24.4.2002, Andreas Lohse<br />
Stichwörter: rüttelt + hausfrieden + lärm

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