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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
hoffe hier kann mir jemand helfen.
wohne das erste mal zur miete und kenn mich da nicht aus, weil ich auch nie probleme damit gehabt habe.
die wohnung, 3 zimmer, wurde mit 85 qm, warm, vor 2 jahren an mich und meine freundin vermietet. haben auch keinen mietvertrag.
so, jetzt hat mein lieber vermieter einen neuen brenner für die ölheizung bekommen und seit er sich auskennt damit, spielt er (sparen natürlich) mit der heizung und ich hab gerade mal bei voll aufgedreht ca 20 grad in der wohnung. da es auch noch altbau ist und die fenster total undicht sind ist es schon etwas kalt hier.

geht ja noch weiter,
das dritte zimmer ist unterm dach und da kommt man nur gebückt hoch und
noch schwieriger wieder runter, weil zwischen decke und treppe gerade mal 1 meter dazwischen sind.
würd dieses eher als abstellraum bezeichnen (wie wir es auch nutzen) da es an den seitenwänden gerade mal 50 cm hoch ist. in der mitte kann man aber gerade stehen.
hab heut schnell mal die wohnung gemessen und gerechnet und ich kamm auf fast 70 qm.

wie messe ich richtig und vor allem was?


kann ich dagegen selber was tun???
wäre für hilfe sehr dankbar.

mfg
tom

und der hammer!!! der spinner redet noch von mieterhohung weil öl so teuer ist....
Stichwörter: heizung + hilfe + kalt

3 Kommentare zu „heizung kalt ... hilfe!!!”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Versorgung mit Wärme verpflichtet, aber er ist nicht verpflichtet, das ganze Jahr zu heizen. In den meisten Mietverträgen ist deshalb eine Heizperiode vereinbart. Ist dies der Fall, muss der Vermieter in der bezeichneten Zeit auf jeden Fall heizen. Üblicherweise ist das der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April, manchmal auch vom 15.September bis 15. Mai.
Für diese Zeit muss der Vermieter die Wärmeversorgung so betreiben, dass eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Die Rechtsprechung sieht hier eine Temperatur von 20 bis 22°C als ausreichend an. Diese Temperatur muss von 6 bis 23 bzw. 24 Uhr erreicht werden können, in der übrigen Zeit reichen 18°C aus.
Auch außerhalb der Heizperiode hat der Mieter Anspruch auf eine warme Wohnung. Steht im Mietvertrag, dass der Vermieter die Heizung bei niedrigen Temperaturen erst nach einigen Tagen betreiben muss, hat der Mieter geringfügige Unterschreitungen der oben genannten Temperaturen hinzunehmen. Spätestens aber, wenn die Außentemperatur über drei Tage weniger als 12°C beträgt, muss der Vermieter die Wärmeversorgung wieder gewährleisten. Das gilt auch, wenn die Zimmertemperatur unter 18°C sinkt. Erreicht die Zimmertemperatur sogar 16°C, muss die Wärmeversorgung sofort aufgenommen werden.

Was wie als Wohnfläche anzusehen ist, ist in §§ 42 - 44 der Zweiten Berechnungsverordnung festgelegt.

picknicker

hallo mario,
danke hast mir sehr geholfen. hatte nicht gedacht das es mit so niedrigen temperaturen festgelegt ist.
na ja, dann schmeiß ich halt meinen schwedenofen wieder an wenns bisserl kälter wird.
kannst mir nur noch sagen wo ich "§§ 42 - 44 der Zweiten Berechnungsverordnung" finde?
danke
tom

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