FischkoppStuttgart
Verstpfung Dusche Badewanne... hmmm... da die Rohre nicht in Ihrem zugriffsraum befinden, muss der VM für die kosten aufkommen.
Oliver Curd
Hi,
das stimmt so nicht, hier gilt für alle Abwasserleitungen die in der Wohnung liegen also ab Hauptsrang das Verursacherprinzip.
Hast du die Verstopfung herbeigeführt, so musst du auch für die Beseitigungskosten aufkommen, außer es herrscht ein Mangel an der Leitung vor (Gegengefälle) so muss der Vm dafür aufkommen.
liegt die Verstopfung im Hauptstrang, so kommen alle Mieter die im Haus wohnen dafür auf. (Solidarprinzip)
mfg
o.c