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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leutz,

malne Frage...

Gestern Abend kam ich mit meinen Mitbewohnerinnen zu unsere Wohnung, jedoch ließ sich die Tür mit keinem unsere 3 Schlüsel öffnen.

Die Frau unseres Vermieters meinte nach Rückfrage wir sollen einen Schlüsseldienst rufen. Gesagt getan -> Tür offen -> Schloss defekt.

Nun würde mich interessieren ob der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen muß? Es war ja kein Fehler von uns, sondern dass Schloss "hat einfach nicht mehr gewollt" bzw. "den Geist aufgegeben" oder auf gut deutsch: Es war im Ar***

Eure Meinungen würden mich interssieren,

Danke schon mal

Mabuse
Stichwörter: zahlt + defekt + schloß + schlüsseldienst

5 Kommentare zu „Schloß defekt -> Schlüsseldienst -> Wer zahlt???”

tenant61 Experte!

mitvermietete sachen, dazu gehört auch das wohnngstürschloß, unterliegen dem natürlichen verschleiß und können als kleinreparatur vertraglich auf den mieter abgewälzt werden. schau mal im mietvertrag nach, ob das bei dir der fall ist. wenn ja, kommt es auf die höhe der angefallenen kosten im verhältnis zur miete an. wenn ich mich richtig erinnere, dürfen maximal 10% der jahresnettomiete p.a. als kleinreparatur aufgewandt werden, näheres müsste ebenfalls im vetrag geregelt sein (falls es vertraglich auf den mieter abgewälzt ist). wenn der vertrag keine klausel über kleinreparaturen zu lasten des mieters enthält, ist ohnehin der vermieter in der pflicht; andernfalls müsstest du nachrechnen, ob der betrag der höhe nach als kleinreparatur anzusehen ist. billig ist so ein schlüsseldienst ja meist nicht, könnte also gut sein, dass es sich nicht mehr um eine kleinreparatur handelt.

Sirena

Hallo,
ich habe 7 Monate in einer Wohnung gewohnt. Nach meinem Auszug hat die Vermieterin Waschbecken und einige Fliesen bemängelt. In die Fliesen sind teilweise Löcher in den Fliesen vorhanden, die wir nicht gemacht haben. 2 Löcher in den Fugen stammen von uns, um einen Spiegelschrank aufzuhängen. Waschbecken wurde ersetzt, die Löcher mit Fliesenmörtel zugemacht. Beides wurde von einem Fliesenlegemeisterbetrieb gemacht. Jetzt bemängelt die Vermieterin das Zuamchen der Fliesen, dass diese nicht fachmännisch verschlossen wurden und sie diese jetzt auf meine Kosten (Kaution) ersetzen lassen will. Zusätzlich gibt sie jetzt noch 2 Risse in Fliesen an, welche im Mängelprotokoll nicht angegeben waren. Im Mietvertrag steht folgendes: dass der Mieter die Mieträume in dem vorhandenen und ihm bekannten Zustand nach eingehender Besichtigung am Abnahmetermin als vertragsgemäß, insbesonders als in jeder Hinsicht bezugsfertig und unbeschädigt übernimmt.

Leider wurden bei meinem Einzug im Übernahmeprotokoll die vorhanden Löcher nicht vermerkt, jedoch mündlich in Anwesenheit meiner Person, der Vermieterin, der vorherigen Mieterin, meinem Vater und mir darüber gesprochen, dass diese Löcher vorhanden sind. Was nun? Muss ich die Fliesen ersetzen?Â

Mabuse

[...] kleinreparatur [...]
[/quote:dea72]

Also ich hab mal in den Mietvertrag gekuckt, und da steht dass Reperaturen bis zu 90€ vom Mieter zutragen sind. Hießt das jetzt das wir 90€ vom Schlüsseldienst selbst zahlen müssen (ähnlich einer Selbstbeteiligung bei Versicherungen) oder dass der Vermieter die ganze Summe übernehmen muss da der Rechnungsbetrag deutlich über 90€ liegt.

Nochmals Danke

Susanne Experte!

Wenn der Betrag über 90€ liegt, muss der VM die Rechnung übernehmen.

tenant61 Experte!

@ sirena:

es ist natürlich schon recht unglücklich, dass du einen unbeschädigten zustand schriftlich bestätigt hast. die aussage deines vaters, dass die schäden schon vorhanden waren, könnte u.u. nicht ausreichen.vielleicht kommst du aber noch an die vormieterin ran und erhälst von ihr eine bestätigung, dass die löcher schon vorhanden waren (ihr kann nichts mehr passieren; hinsichtlich schäden dürften ihr gegenüber schadenersatzansprüche der vermieterin bereits verjährt sein).

was die selbst beauftragte schadensbeseitigung angeht: hast du die arbeiten kontrolliert? waren sie tatsächlich nicht in ordnung? wenn sie ok waren, hast du den handwerker als zeugen; wenn nicht, ist der handwerker dir gegenüber schadenersatzpflichtig.

was natürlich nicht geht ist, dass die vermieterin nachträglich weitere schäden geltend macht und dir offenbar keine möglichkeit zur nachbesserung gibt; dazu wäre sie nämlich verpflichtet.

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