Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Abrechnung der Heizungs- und Wasserkosten

Hat die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten nach der Teilungserklärung "auf der Grundlage der jeweiligen Wohnungsfläche unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Verbrauchszähler" zu erfolgen, so ist die nächstliegende Bedeutung dieser Regelung, dass die Kosten unter Heranziehung der Heizkostenverordnung mit 50 Prozent nach der Wohnfläche und mit 50 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen sind.

Bayrische Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 07.11.2002 - Aktenzeichen: 2 Z BR 77/02
Stichwörter: abrechnung + heizungs + wasserkosten

0 Kommentare zu „Abrechnung der Heizungs- und Wasserkosten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.