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Abschluss des Verwaltervertrages durch Beirat
Wird durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung dem Verwaltungsbeirat der Abschluss des Verwaltervertrages ohne genaue Vorgaben übertragen, entspricht dies nicht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung. Bleibt der Beschluss jedoch unangefochten, ist ein gleichwohl abgeschlossener Verwaltervertrag wirksam.
Beschluss des OLG Köln vom 20.09.2002
16 Wx 135/02
NJW Heft 48/2002, Seite X