Gast hat diese Frage gestellt
Mord
Fand in der Nachbarwohnung ein Mord mit anschließender Brandstiftung statt, so ist die Wohnqualität erheblich gestört und eine Mietminderung von 15 % gerechtfertigt. Die Dauer der Minderung hängt von der Dauer des Brandgeruchs im Haus und dem Umfang der empfundenen Ängstlichkeit des Nachbarn ab, wobei letzteres sich in die Länge zieht, wenn der Nachbar im Strafprozess als Zeuge gehört und immer wieder an die beängstigenden Ereignisse erinnert wird. (AG Berlin Tiergarten, Az. 3b C 404/04, aus: GE 2005, S. 191)