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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
In meinem Mietvertrag steht, dass ich bei Auszug aus der Wohnung 100 Euro wegen "Unkosten" zahlen muss.

Am 31.08.bin ich ausgezogen und es war alles o.k. mit der Wohnung. Von den 100 Euro hat mein Vermieter nichts mehr erwähnt. Daher bin ich davon ausgegngen, dass ich dies nicht zahlen muss.

Nun habe ich die Kaution die ich eigentlich zurückbekommen sollte schon fest eingeplant, aber jetzt habe ich folgendes Problem:

Mein Ex Vermieter hat von der Kaution die ich hinterlassen habe die 100 Euro abgezogen, zusätzlich will er 150 Euro für die Heizkostenabrechnung 2007 einbehalten.



Darf der das? Und wieso ist die Heizkostenabrechnung erst 2007? Ich meine ich hatte Röhrchen an der Heizung und eine Warmwasseruhr, also muss beides doch gleich nach meinem Auszug abgelesen wurden sein oder?

Danke schonmal für die Antworten,

Grüsse Sandra
Stichwörter: kaution + rechtens + unkostenabzug

2 Kommentare zu „"Unkosten"Abzug von Kaution rechtens?”

Rano Experte!

Der Pauschale Abzug der 100€ ist nicht rechtens!
Die Zwischenablesung[/b:03587] sollte[/i:03587] erfolgt sein, das aber auch nicht zwingend, da eine Berechnung anhand der Gradtageszahlen alternativ auch ok ist. Zu einer Ziwschenabrechnung[/b:03587] ist Dein VM nicht verpflichtet, hier ist die Abrechnung nach dem Berechnungszeitraum korrekt, ein Einbehalt aus diesem Grunde auch.

Gruß
Ralph

*Sandra*

Danke!
Hast du da irgendwie einen Paragraphen oder so, wo das steht, dass es nicht rechtens ist die 100 Euro von der Kaution abzuziehen? Und was mache ich jetzt?

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