Fressbaeckchen
Hallo!
Nachdem von deinem Ex bereits eine Straftat gegen dich begangen wurde, hast du ein berechtigtes Interesse, ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken. Das würde bedeuten, daß sich dein Ex dir nicht mehr nähern darf - dies entfaltet auch eine verpflichtende Wirkung ggü. deiner Untermieterin. Ein Verstoß stellt eine Straftat dar.
Außerdem sehe ich guten Grund, der Untermieterin FRISTLOS zu kündigen, wenn sie einen verurteilten Straftäter bei sich einlässt, der die Tat gegen den Hauptmieter (also dich) begangen hat.
Der Vorfall von vor 3 Tagen ist auf jeden Fall noch so "frisch", daß du beste Chamcen hast, wenn zu UNVERZÜGLICH zum Familiengericht gehts und den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellst. Und eine Bitte: WEnn du die Verfügung bekommen hast - lasse deinen Ex NIE - auch nicht zu einem Gespräch - in dein Haus!!! Das könnte u. U. so ausgelegt werden, daß du auf den Beschluß nun verzichtest.
Mach das wirklich gleich morgen wenn es irgend geht! Und wenn das durch ist, rufe immer die Polizei wenn er sich einen Verstoß erlauben sollte.
Und deine UNTERmieterin wirf raus - das ist bei einem Untermietverhältnis ja viel leichter ...
Viel Erfolg!!!
Ralf