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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erst mal vorweg schon mal vielen Dank an alle die hierauf antworten

1. Vorgeschichte

Im Jahre 2005 habe ich eine kleine Studentenbude in Bremen mit ca. 40 m² gemietet. Laminat war schlecht verlegt und keine Fußleisten drin. Vermieterin hat mich dann gefragt ob ich damit ein Problem habe was ich verneinte. Im übergabeprotokoll steht nun Laminat vom Vormieter übernommen sowie steht wört wörtlich drin Einbauküche übernommen.

2. Der Ausszug

Wohnung durchgestrichen und abnahme gemacht wo der Makler (vertreter der Vermeiterin) mir sagte das ich doch die Küche hätte ausbauen sollen, was ich nicht einsah (Küchenzeile von einem Meter länge). Im Protokoll steht nun Küchenzeile nicht ausgebaut! sonst steht da gar nichts drin bzw. Der Vermieter erklärt, dass sich die Mietsache einschließlich des Zubehörs im vertragsgemäßen Zustand befindet, mit der Ausnahme nachfolgend aufgeführter Mängel:

Küchenzeile nicht ausgebaut

3. Die Anrufe

Jetzt ruft mich die Vermeiterin JEDEN Sonntag an und erzählt mir irgendwas von Malerarbeiten 800 Euro und Kosten für Laminatentfernung und anbringung von Fußleisten. Sie will mir sogar von meiner Kaution ZUSÄTZLICH Kosten in Rechnung stellen weil angeblich die 500 Euro NICHT ausreichen + regressvorderungen weil die Wohnung einen Monat nicht vermietbar war. Also ich habe schon öfter zur Miete gewohnt aber so ein Theater habe ich noch nicht erlebt!

4. Die Frage

Wie soll ich mich verhalten? Wie soll ich weiter vorgehen. Ich habe meine 500 Euro schon fast abgeschrieben aber ich will dem Drachen eigentlich nix in den rachen schmeissen!

Vielen Dank schon im vorraus

Collin
Stichwörter: geht + zeiger + altvermietern

2 Kommentare zu „Alt-Vermietern geht mir auf den Zeiger”

Ghostraider Experte!

Ja da hat die Vermieterin in soweit schon Recht.
Da die Küchenzeile vom Vormieter stammt müssen Sie diese entfernen.
Beim Laminat ist es so, das da er im Mietvertrag als vom Vormieter übernommen nicht mitvermietet ist und Sie diesen nun entsorgen müssen.
Anders wäre es wenn er mitvermietet wäre, dann sehe es so aus wie unten im Urteil.

Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).[/color:232a7]

Also haben sie Pech das die Vermieterin Recht hat. Nur Sie muss eine Zeit zur Nachbesserung geben also kann nicht sofort einen Handwerker bestellen.

Gruß
ghost

Collin28

Nix Zeit gegeben. Handwerker reingeschickt und das ganze entfernen lassen und will mir das in Rechnung stellen. Ausserdem steht im Übergabeprotokoll:

Vermieterin erklärt, dass die Wohnung im Vertragsgemäßen zustand abgenommen ist. Sie kann mir doch nicht 14 Tage NACH der abnahme und NACH dem Abnahmeprotokoll einfach irgendwelche nachvorderungen stellen und mir einfach eine Handwerker Rechnung hinterher senden? Ich glaube ich muss mal meine Anwalt bemühen

THX anyway

Gruß

Collin

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