Ghostraider
Ja da hat die Vermieterin in soweit schon Recht.
Da die Küchenzeile vom Vormieter stammt müssen Sie diese entfernen.
Beim Laminat ist es so, das da er im Mietvertrag als vom Vormieter übernommen nicht mitvermietet ist und Sie diesen nun entsorgen müssen.
Anders wäre es wenn er mitvermietet wäre, dann sehe es so aus wie unten im Urteil.
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).[/color:232a7]
Also haben sie Pech das die Vermieterin Recht hat. Nur Sie muss eine Zeit zur Nachbesserung geben also kann nicht sofort einen Handwerker bestellen.
Gruß
ghost
Collin28
Nix Zeit gegeben. Handwerker reingeschickt und das ganze entfernen lassen und will mir das in Rechnung stellen. Ausserdem steht im Übergabeprotokoll:
Vermieterin erklärt, dass die Wohnung im Vertragsgemäßen zustand abgenommen ist. Sie kann mir doch nicht 14 Tage NACH der abnahme und NACH dem Abnahmeprotokoll einfach irgendwelche nachvorderungen stellen und mir einfach eine Handwerker Rechnung hinterher senden? Ich glaube ich muss mal meine Anwalt bemühen
THX anyway
Gruß
Collin