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Altersversorgung - Betriebsrenten
25.7.2000 3 AZR 676/99 Ruhegeldanpassung - Essener Verband 1.Der am 1. Januar 1997 in Kraft getretene § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Essener Verbandes hat die Bindungswirkung von Anpassungsbeschlüssen des Vorstandes eingeschränkt und die Versorgungsberechtigten mit nicht insolvenzgesicherten Risiken belastet. Diese Änderung ist unwirksam, weil die für einen solchen Eingriff erforderlichen branchenbezogenen triftigen Änderungsgründe nicht vorgelegen haben. 2.Die am 1. Januar 1997 in Kraft getretene Neufassung der Leistungsordnung A des Essener Verbandes hat die Anpassung der laufenden Betriebsrenten wirksam von der Anpassung der Gruppenbeträge abgekoppelt BetrAVG § 1 Ablösung, § 2 Abs. 1 und 5, § §§ 139, 315
Aktenzeichen: 3AZR676/99 Paragraphen: BetrAVG§1 BetrAVG§2 BetrAVG§315 Datum: 2000-07-25
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Altersversorgung - Betriebsrenten
25.1.2001 3 AZR 908/98 Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse BetrAVG § 1 Unterstützungskassen § 4 Abs. 1
Aktenzeichen: 3AZR908/98 Paragraphen: BetrAVG§1 Unterstützungskassen§4 Datum: 2001-01-25