Susanne
Du hast die NK-Abrechnung für 2007 schon??? So,so....
Erst einmal eine vernünftige Kautionsabrechnung schriftlich anmahnen.
Ansonsten darf er tatsächlich einen angemessenen Betrag für zu erwartende Nachzahlung aus NK-Abrechnung behalten. "Angemessen" richtet sich nach der letzten Abrechnung und der Teuerungsrate.
Hast Du also für 2006 ein Guthaben erhalten (so wie Du schreibst- ich denke, es handelt sich hier um die NK-Abrechnung 2006, aus der Du einen Überschuss bekommen hast) so hat er keine Grundlage dafür, Geld einzubehalten!
Snappy
Hi Susanne,[/b:cb6d8]
er hat die Nebenkostenabrechnung für 06/07 gemacht. Habe noch was raus bekommen. Jetzt schreibt er mir, er will 150 € für etwaige Nebenkosten einbehalten von der Kaution. Die Nebenkostenabrechung auf dem Papier hat er mir nicht zugeschickt zum nachprüfen.
Andere Frage:
Er behauptet jetzt das der Garten nicht sauber übergeben wurde, obwohl ich Fotos gemacht habe. Ich denke er will sich den Garten nur auf meine Kosten wieder neu machen.
Wie sieht die eigentliche Gartenpflege bei der Wohnungübergabe aus ????
Dank und Gruß
Snappy
Susanne
Mehr als Rasen mähen und regelmässig UNkraut jäten kann er eh nicht verlangen.
Was heißt denn, er hat die Abrechnung 06/07 gemacht?
Wie war der Abrechnungszeitraum der bisherigen Abrechnungen? Bitte mal nachschaun.
Snappy
Ich bin am 30.04.07 aus der Wohnung ausgezogen und ende Mai hat er angeblich die Nebenkostenabrechnung gemacht und mir das Geld überwiesen das ich zu viel an den Vermieter bezahlt habe. Aber ich habe nichts schriftlich von ihm bzw habe kein schreiben ob die Nebenkostenabrechung stimmt die der Vermieter gemacht hat. Deshalb verstehe ich das nicht warum er 150 € etwaige Nebenkostennachforderungen von der Kaution abziehen möchte!?!
Dank und Gruß
Snappy
Susanne
Ja, da musst Du schon ihn fragen...
Ghostraider
Mal so kurz überschlagen gesagt.
Der Vermieter brauch und ist nicht verpflichtet ein schriftliches Übergabeprotokoll auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Fenster brauchen nicht geputzt übergeben werden.
Kleine Unkrautbeseitigungen und Rasen mähen ist dem Mieter zuzumuten, das andere soll der Eigentümer selbst machen.
Fußleisten sind sauber zu machen.
Schlüssel sind alle zurückzugeben und der Schrank ist aus dem Keller zu entfernen.
Sollte noch außer die vielleicht zu Recht für die Nebenkosten zurückgehaltene Kaution noch Kaution zurückgehalten werden können Sie diese einklagen, den dazu ist der Vermieter nicht berechtigt.
Im ganzen würde ich Ihnen den Weg zum Anwalt anraten, da der Vermieter sich wohl auf eine Art bereichern will.
Gruß
Ghost