Susanne
Die Kündigung selbst benötigt kein Ausstellungsdatum, da dieses Schreiben lediglich empfangsbedürftig ist, d.h entscheident für die Gültigkeit ist der Erhalt beim Empfänger - i.d.R. wäre das der Poststempel. Bei einer persönlichen Übergabe ist das aber egal, da macht man ja keinen Uhrenvergleich oder so. Hattest Du Zeugen? Persönliche Übergabe mit Zeugen ist immer besser, der VM kann ja nun behaupten, Du wärst gar nicht am 1.9. da gewesen sondern am 5.9.....
Ausserdem könnte man eine Kündigung ja auch schon Monate vorher schreiben, die Kündigungsfrist nach BGB ist ja eine Mindestfrist (Limit)und keine Höchstfrist. Was hat also der VM davon, wenn im Kündigungsschreiben das Datum vom 18.04-1999 stehen würde? *g*
Ansonsten muss halt das Datum der Kündigungsfrist "ich kündige zum" drin sein.