Rano
Der VM muss die Kaution 6 Monate nach Mietende auszahlen
abzüglich[/b:d85cb]
einem Betrag der einer voraussichtlichen Betriebskosten-Abrechnung (Nachzahlung) entspricht. Diese ist spätestens ein Jahr nach dem Ende des Wirtschaftsjahres beizubringen.
Die angedeutete Unterschlagung (Nichtzahlung der Miete) ist illegal!
Gruß
Ralph
GBeck
Hallo Ralph, vielen Dank für die Antwort.
Wir wissen schon, dass es nicht legal ist, die Miete nicht zu zahlen. Wir wollten nur wissen, ob es sich für den Vermieter lohnen würde, uns zu verklagen.
Insgesamt wird er uns mehr Geld schulden als wir ihm, denn unsere 2 WM (1.400 € insg.) werden bestimmt weniger sein als Kaution+Nebenkostenerstattung.
Die 2 Monate Miete können wir immerhin später zahlen, wenn wir die Kaution + Nebenkostenguthaben bekommen.
Es geht darum, dass dieser Mieter immer sehr unflexibel war und von uns immer erwartet hat, dass wir flexibel sind und uns anpassen. Jetzt haben wir die Nase voll und befürchten sehr, zu Unrecht behandelt zu werden. Alles nur als eine Art Rache seinerseits.
Grüsse
Gerd
Susanne
Es ist schon kurios:
Um die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen, ist die Begründung immer die letzte Abrechnung. Aufgrund eines hohen Guthabens kann man aber die Nebenkostenvorauszahlung nicht erhöhen, sondern eher vermindern. Hier könnte man vermuten, dass der Vm sich bereichern wollte.
Weiterhin: die Kaution ist nicht nach 6 Monaten auszuzahlen, sondern abzurechnen. Selbst dann kann der VM sagen, er würde sie bis zur nächsten Abrechnung einbehalten und der Mieter macht erst einmal gar nichts. Aufgrund der letzten Abrechnung, aus der ein Guthaben hervorging, kann der VM eigentlich gar nichts einbehalten!!! Trotzdem müsste der Mieter auf Kautionsrückzahlung klagen und damit in Vorkasse gehen, m.E. stehen hier die Erfolgsaussichten sehr gut, besonders, wenn man als rechtschaffener Mieter seinen Pflichten der Mietzahlung bis zum Ende des Mietverhältnisses nachgekommen ist.