Susanne
Ähm ist der net ganz Koscha?[/quote:28005]
Ist das die Frage???
Conrad
Ähm ist der net ganz Koscha?[/quote:b66cf]
Ist das die Frage???[/quote:b66cf]
naja, ich würd gerne wissen ob er da 20% draufschlagen kann?
Die Wohung wurde in den letzten 3Jahren weder renoviert noch wurde sonst etwas gemacht und ich find es bisl viel, gibt es da net einen Höchstsatz oder sowas?
Susanne
Hallo Conrad,
die von Dir sog. Höchstgrenze ist die Kappungsgrenze von 20%. Der aktuelle Mietspiegel wurde Dir mitgeteilt. Ich kann an dem Mieterhöhungsbegehren keinen Fehler finden, insbesondere da allgemein das Interesse an Altbauten gestiegen ist. Das in der letzten Zeit keine Instandhaltungsarbeiten am Haus vorgenommen wurde, ist keine Begründung. Hat sich das Umfeld auch nicht extrem verändert zum Zeitpunkt des Vertragsanfangs sehe ich keinen ausreichenden Grund auf Mieterseite zur Abweisung der Mieterhöhung.
Sicherlich könnte man den Vermieter schriftlich fragen, welche Wohnwertverbesserungen er denn als Begründung der Mieterhöhung nennen könnte.
Conrad
Danke Susanne