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ArbG Frankfurt "Gericht erkennt E-Mail als Beweismittel an"
(Az.: 7 Ca 5380/01) Eine gekündigte Sachbearbeiterin hatte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Sie verlangte die Zahlung von ihren im Arbeitsvertrag zugesicherten Bonusprämien. Im schriftlichen Vertrag wurde der Verzicht auf die Prämien mit keinem Wort erwähnt. Bei den Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte die Angestellte in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten jedoch akzeptiert, auf alle sonstigen Ansprüche nach der Zahlung einer Abfindung zu verzichten. Das Gericht akzeptierte diese Mail als Beweismittel und wies die Klage der Sachbearbeiterin ab.
Urteil vom 16.01.2000
Stichwörter: frankfurt + arbg + gericht + beweismittel + email

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