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Szerman hat diese Frage gestellt
Grundsteuer in gemischt genutzten Gebäuden
Gast Experte! hat diese Frage am gestellt
Grundsteuer in gemischt genutzten Gebäuden
Bei Nebenkostenabrechnungen in gemischt genutzten Gebäuden muß der Vermieter grundsätzlich eine Aufteilung der Grundsteuer nach Wohn- und Gewerbefläche vornehmen.
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (2 / 11 S 55/97) schafft klare Grundsätze für die immer wiederkehrenden Probleme bei Nebenkostenabrechnungen, wenn Gewerberäume und Mietwohnungen in einem Haus zusammen abgerechnet werden sollen.

Sie schreiben, die Aufteilung soll nach qm-Wohn- bzw. Nutzfläche erfolgen. Haben sie das schon einmal probiert? Maßgebend für die Grundsteuer ist allein der Einheitswert, der Basis für die Aufteilung der Grundsteuer in Gewerbe- und Wohnungsanteil maßgebend ist.

MfG W. Szerman

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