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GustavGans81 hat diese Frage gestellt
Hallo

Folgender Fall:
A wohnt seit 7 Jahren in einer Wohnung als Mieter. Jetzt ist ein Wasserschaden aufgetreten. Als Ursache wurde eine Schraube festgestellt, die der Vormieter in die Wand geschraubt hat und damit ein Wasserrohr angebohrt hat. Die Schraube ist mit der Zeit vergammelt und dadurch wurde das durch Schraube+Dübel abgedichtete Loch im Rohr erst in den letzten Wochen undicht.
Die abgebrochene Schraube war die ganzen Jahre in der Wand und hat vor sich hingegammelt. A wusste davon nichts und konnte auch nichts wissen, da vor seinem Einzug über die Schraube drübertapeziert wurde. Leider kann er nicht nachweisen, dass die Tapete intakt war, da der Wasserschaden ein Loch in der Tapete verursacht hat.

Der Vermieter glaubt A nicht, dass die Schraube vom Vormieter ist und will, dass A für den Schaden aufkommt. Wer muss in diesem Fall zahlen? Wer hat die Beweisbringschuld?

Vielen Dank für eure Antworten.

1 Kommentar zu „Versteckter Schaden vom Vormieter nach 7 Jahren”

forsetis Experte! 14.02.2014 08:34

Wer hat die Beweisbringschuld?

In der Regel der, der auch die Forderung stellt. Und der Beschuldigte hat ja als Beweis seiner Unschuld die verrostete Schraube.

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