Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir hatten uns jetzt endlich entschlossen, umzuziehen und haben nach langem Suchen auch eine Wohnung gefunden.
Nun habe ich eine sogenannte Mieter-Selbstauskunft erhalten, die im Vorfeld auszufüllen ist.

Einige der Fragen sind für mich noch einzusehen.
Aber Fragen wie: Anschrift des bisherigen Vermieters, Quittungen der letzten 3 Mietzahlungen an diesen, Einverständnis für Schufa-Auskunft, Auskunft beim Amtsgericht bzw. Inkasso-Instituten, Angaben über mögliche eidesstattliche Erklärungen, Mahnverfahren etc., Angaben über den Arbeitgeber, bei wem man schon wie lange als was arbeitet, ob der Arbeitsvertrag befristet ist, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen ...

Das sind für mich Einschnitte in Persönlichkeitsrechte, ich finde, das geht zu weit.

Muss man derartige Dinge ausfüllen?
Jana
Stichwörter: mieterselbstauskunft

1 Kommentar zu „Mieter-Selbstauskunft”

Gast Experte!

Hi, der Vermieter kann eine Selbstauskunft vom Mieter verlangen. Bei den Selbstauskünften ist aber der Mieter nicht verpflichtet die Vermögenslage offenzulegen, einzig wer die eidesstattliche Versicherung ( früher Offenbarungseid) abgelegt hat, muss den Vermieter vor Vertragsabschluss davon unterrichtet. Wer es unterlässt und dann die Miete nicht zahlen kann, wird auf Antrag wegen Einmietbetruges bestraft"

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.