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Wie lange die Kündigungsfrist ist, die der Vermieter einhalten muss, kommt darauf an wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben.
Warum Ihre Frage wegen der Räumungsklage? Wollen Sie es denn darauf ankommen lassen und nicht ausziehen? Sie hätten sich in den letzten 10 Monaten doch zumindest um eine neue Wohnung kümmern können. In dieser langen Zeit findet man doch etwas passendes bei dem heutigen Wohnungsangebot.
Ist erst einmal ein Räumungsurteil da, dann müssen Sie sofort ausziehen und die Gerichtskosten bezahlen. So lange würde ich an Ihrer Stelle nicht mehr warten.
Susanne
Es müssen nicht nur die Gerichtskosten bezahlt werden. Die Kosten der Räumung und des Gerichtsvollziehers, alle Auslagen, die der Vermieter wg. der Angelegenheit hatte und vorgestreckt hat, ggf. noch Schadenersatz, wenn sich der VM eine Ersatzwohnung hat nehmen müssen etc.