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Mit einem Nachmieter haben Sie keinen Vertrag und können auch keinen haben. Seine Kaution geht Sie nichts an und die Ihre ihn auch nicht. Eine Kaution kann ausschließlich der Vermieter auszahlen und diese auch verlangen.
Ihr Vermieter hat 6 Monate lang Zeit Ihre Kaution abzurechnen. Bis dahin kann er auch noch Schäden geltend machen. Logischerweise nur solche, die aus Ihrer oder der Mietdauer Ihres früheren Mitbewohners resultieren. Ob Schönheitsreparaturen ausgeführt werden müssen oder nicht, entscheidet die Vereinbarung im Mietvertrag und wie die Wände bei Ihnen aussehen.
Dübel müssen von jedem ausziehenden Mieter entfernt und Löcher so unsichtbar wie es geht verschlossen werden.
Wenn Sie streichen sollen, dann kann können Sie dies selbst tun. Der Vermieter kann nur Geld verlangen wenn das unfachmännisch geschieht, eben vom Aussehen her unakzeptabel. Aber bis dahin muß er noch einmal eine Frist setzen, so das Sie das selbst wieder in Ordnung bringen könnten, wenn dem so wäre.
Teilbeträge aus der Kaution kann der Vermieter auch über die 6 Monate lang hinaus einbehalten, so lange Nebenkostenabrechnungen für Sie noch ausstehen. Dies wurde jüngst in diesem Forum aber bereits mehrfach erklärt.
Matthias1982
wie sieht es mit dem inventar aus.
dem (ziemlich billige) Spülschrank ist ein Brett rausgebrochen unten und der kaltwasserhahn tropft und ist nicht mit großem aufwand zu reparieren;
kann er ersatz verlangen, insofern solche schäden entstanden sind; ich mein der restwert des schrankes ist sicher bei 10€ maximal (eher 0), neu schläge der aber sicher mit 50 zu buche, was ich nun wiederum überhaupt nicht bezahlen bereit bin.
wir haben letzten winter 2005 die nk abrechnung für 2004 bekommen, was eigentlich sehr seltsam ist, da solche rechnung für Anfang 2005 zu erwarten ist.
sollte er die nk abrechnung für 2006 erst winter 2007 erstellen so kann er doch einen teil der kaution nicht bis dahin einbehalten, bzw. auch für die nk abrechnung 2005, welche diesen winter erst zu erwarten ist. oder?