Susanne
Dazu kenne ich nur die Kurzaussage eines Fachanwalts:
..bei so alten Mietverträgen hat der VM keine Chance...
Ich möchte das aber nicht weiter kommentieren. Meine Meinung: ist der Rückbau im Vertrag nicht geregelt, gibt es auch keine Klauseln, die auf gültig- oder ungültig zu überprüfen wären.
Soviel ich aber weiss, ist bei Auszug auch eine ehemalige Zustimmung zu Einbauten irrelevant, weil der VM einfach das Recht auf Rückbau hat.
Ich verstehe allerdings auch nicht das Warum.
NoBrom
Hallo Susanne,
danke für die schnelle Antwort. Gilt das auch für die Tapete im Flur?
Ist ja kein Ein- oder Umbau. Wer hat denn die Beweispflicht, ob beim Einzug dort Tapete war oder nicht?
Norbert
Susanne
Wenn man damit Ärger vermindern kann, würde ich im Entfernen der Tapeten sicher nicht das Problem sehen...
fin
Es ist doch anzunehmen, dass in 48 Jahren die Mieter die Wohnung mehrmals tapezieren.
Es kommt auch darauf an, was im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen steht. Wenn hier mehrere Jahre nicht mehr tapeziert wurde, dann ist davon auszugehen, dass bei Auszug alte Tapeten abgerissen werden sollten.