halothan hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich werde eine Wohnung neu beziehen. Es wurde zugesagt, dass eine Reinigungskolonne die Wohnung reinigt. Auf dem Balkonboden befinden sich großflächige Brand/Ölflecken verursacht durch den Vormieter, die sehr störend sind. Der Verwalter sagt, eine Reinigung sei nicht Sache des Vermieters, da der Balkon zur Fassade gehöre und eine Reinigung Sache der Hausgemeinschaft sei. Ist das korekt? Der Balkon geht doch auch in die Berechnung der qm-Fläche ein und dafür zahle ich doch auch. Vielen Dank für die Antwort