Susanne
Wenn der Hauptmieter auszieht, muss er die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen übernehmen.
goldmarie
Hallo,
danke für die schnelle Beantwortung - aber unser Hauptmieter wohnt schon seit einem Jahr nicht mehr bei uns.... Hat ihn j auch bis jetzt nicht gestört...
Was ist nun zu beachten ?
Dankeschön,
Goldmarie
Susanne
Es ist doch egal, ob er dort wohnt oder nicht. Er ist Vertragspartner [/b:19e51]des Vermieters im Mietvertrag, Deiner Aussage nach ist der nie rechtskräftig gekündigt worden! Wo er wohnt ist vollkommen irrelevant!
Vertragspartner ist der Mieter nach Mietvertrag, dabei muss der Mieter auch nicht in der Wohnung wohnen.
Ich entnehme Deinem Posting, dass die anderen Mitbewohner demnach einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter haben?
Im Mietvertrag des Hauptmieters mit dem Vermieter gibt es sicherlich eine Regelung zu den Schönheitsreparaturen, denen muss der Hauptmieter nachkommen. Hat er diesbezüglich in seinen Untermietverträgen nichts geregelt, kann er auch von den anderen WG-Bewohner nichts verlangen, gegenüber dem Vermieter haftet er allein für Durchführung und Ausführung.
Es ist hoffentlich klar, dass bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses auch alle Untermietverträge enden, der Hauptmieter kann den Auszug aller Untermieter verlangen.