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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

also unser Problem ist insgesamt etwas komplexerer Natur.

Wir leben zu 4. in einer WG, in der der momentane Hauptmieter schon seit einem Jahr nicht mehr dort wohnt. Der Haupmierter war allerdings bis vor kurzen noch mit einem unserer Mitbewohner zusammen, deshalb war das für ihn kein Problem noch " vertraglich" gebunden zu sein . Nun will aber der Ex- Partner nun auch aus der WG ausziehen so das nun an der Zeit ist, den Haupmieter zu wechseln.

Zur Situation: unser VM nimmt seine Arbeit nicht so ganz genau - ist dementsprechend uninteressiert an der Wohnsituation - ist halt zufrieden damit , das die Miete letztendlich überwiesen wird...

Da die Wohnung schon immer eine reine WG- Wohnung war, ist eben bei den diversen Ein-Auszügen kein Übergabeprotokoll gemacht worden, da die Nachmietersuche etc immer unter den WG- Mitbewohnern ausgemacht worden ist...

Der Hauptmieter hat uns eine formlose Kündigun g zukommen lassen-
nun möchten wir gerne wissen, was die beste Lösung nun ist, einen neuen Hauptmieter zu finden und was für Modifikationen mit dem VM möglich sind.


Die Wohnung war schon bei Einzug nicht mehr in Top- Zustand, wurde aber von früheren Mitbewohnern schon beim VM beanstandet ( ob schriftlich oder nur mündlich ist unbekannt)-wie wird nun in diesem Fall z.B ein Übergabeprotokoll gehandhabt ?


Hoffentlich ist dies einigermassen verständlich-

Grüsse Goldmarie
Stichwörter: wg + hauptmieterwechsel

3 Kommentare zu „Hauptmieterwechsel in WG”

Susanne Experte!

Wenn der Hauptmieter auszieht, muss er die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen übernehmen.

goldmarie

Hallo,
danke für die schnelle Beantwortung - aber unser Hauptmieter wohnt schon seit einem Jahr nicht mehr bei uns.... Hat ihn j auch bis jetzt nicht gestört...

Was ist nun zu beachten ?

Dankeschön,

Goldmarie

Susanne Experte!

Es ist doch egal, ob er dort wohnt oder nicht. Er ist Vertragspartner [/b:19e51]des Vermieters im Mietvertrag, Deiner Aussage nach ist der nie rechtskräftig gekündigt worden! Wo er wohnt ist vollkommen irrelevant!

Vertragspartner ist der Mieter nach Mietvertrag, dabei muss der Mieter auch nicht in der Wohnung wohnen.
Ich entnehme Deinem Posting, dass die anderen Mitbewohner demnach einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter haben?
Im Mietvertrag des Hauptmieters mit dem Vermieter gibt es sicherlich eine Regelung zu den Schönheitsreparaturen, denen muss der Hauptmieter nachkommen. Hat er diesbezüglich in seinen Untermietverträgen nichts geregelt, kann er auch von den anderen WG-Bewohner nichts verlangen, gegenüber dem Vermieter haftet er allein für Durchführung und Ausführung.

Es ist hoffentlich klar, dass bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses auch alle Untermietverträge enden, der Hauptmieter kann den Auszug aller Untermieter verlangen.

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