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HJayS78 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ist eine Mieterhöhungserklärung seitens des Vermieters immer erforderlich? Oder eventuell nicht in dem Fall, wenn es sich um eine Bagatellsache nach § 554 III S. 3 BGB handelt?

Angenommen,
- Ankündigungsschreiben 3 Monate vor Baubeginn, darin Hinweis, dass Fall des § 554 III S. 3 BGB vorliegt (auch richtig)
- 3 Monate nach diesem Schreiben erfolgt Mieterhöhung (automatischer Einzug) ohne weitere Erklärung (§ 559 b BGB ???)
- dazu kommt: Baumaßnahmen noch nicht einmal begonnen!

Danke für Anregungen,
HJayS78

0 Kommentare zu „Mieterhöhungserklärung, Modernisierung, Bagatell”

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