HJayS78 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ist eine Mieterhöhungserklärung seitens des Vermieters immer erforderlich? Oder eventuell nicht in dem Fall, wenn es sich um eine Bagatellsache nach § handelt?
Angenommen,
- Ankündigungsschreiben 3 Monate vor Baubeginn, darin Hinweis, dass Fall des § vorliegt (auch richtig)
- 3 Monate nach diesem Schreiben erfolgt Mieterhöhung (automatischer Einzug) ohne weitere Erklärung (§ 559 b BGB ???)
- dazu kommt: Baumaßnahmen noch nicht einmal begonnen!
Danke für Anregungen,
HJayS78