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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Lässt der Vermieter einen Baum fällen, weil er so groß geworden ist, dass er dem Mietshaus Licht und Luft nimmt, können diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Grundsätzlich zählen zu den Betriebskosten auch alle Kosten, die mit der Pflege und Unterhaltung des Gartens zusammenhängen. Dies gilt auch, wenn Bäume wegen ihres Alters, Witterungs- oder Umwelteinflüssen oder weil sie zu groß geworden sind, beseitigt werden müssen. Achtung: Die Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden, wenn ein Baum nicht zur Pflege des Gartens entfernt wird, sondern weil sich die Bewohner des Nachbarhauses wegen Sicht- und Lichtmangels beschwert haben. Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2002. Az: 33 C 6544/ 02 <br />
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Stichwörter: uml + baumfällkosten + mieter

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