Der_Mario
Wenn die Käfer eine Gesundheitsgefährdung darstellen würden, könntest Du fristlos kündigen. Allerdings gilt der Kugelkäfer als "Materialschädling", so dass eine fristlose Kündigung mit der Begründung der drohenden Gesundheitsgefährdung meiner Meinung nach nicht in Frage kommt.
Ihr könnt lediglich unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist wieder kündigen.
h2oleiche
also es geht mir so schon an die Psyche...jedesmal wenn ich in der wohnung war juckt und krazt es mich
demnach fühle ich mich dann auch gesundheitlich gefärdet...
Durch befragung eines Experten sagte man mir das ich unter diesen umständen das Mietverhältniss nicht antreten brauch....
Naja hoffe man kann sihc mit dem Vermieter einigen...
Der_Mario
Es kommt nicht darauf an, ob Du eine Gesundheitsgefährdung vermutest, sondern ob tatsächlich eine besteht. Und das ist bei diesen Tierchen, soweit ich weiß, nicht gegeben.
Was für einen "Experten" hast Du denn befragt?
Wusste der Vermieter von den Schädlingen?
h2oleiche
ein kammerjäger der auch Gutachten fürs Gericht macht
ich weiss nciht ob der vermieter das wusste aber ich nehme es mal an