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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind vor 5 Jahren in unsere 2-Raum Wohnung gezogen, zusammen mit unserem Hund. Vorher haben uns die Vermieter (Privatvermieter) neue Auslegware legen lasse, auf ihre Kosten.
Nun möchten wir uns einen zweiten Hund anschaffen womit unsere Vermieter auch einverstanden sind, unter der Voraussetzung dass der Mietsvertrag so geändert wird, dass wir bei unserem Auszug für neue Auslegware verantwortlich sind.
Ist das überhaupt rechtens? Hätte uns nach einer bestimmten Zeit nicht sowieso ein neuer Teppich zugestanden, auch ohne Haustier?

5 Kommentare zu „Betreff Auslegware/Teppichboden”

Rano Experte!

Ich bin von der Fragestellung irritiert!
Ist es in Burgthann üblich, daß der Vermieter dem Mieter den Teppichboden stellt?!? Lese ich da vielleicht ein etwas überzogenes Anspruchsdenken heraus?

Der VM kalkuliert den Teppichboden über'n Daumen mit ca. 10 Jahren. Wenn da nun zukünftig zwei Tölen drauf rumtoben ist es doch unschwer nachzuvollziehen, dass der VM die sich einstellende Verkürzung der Nutzungsdauer nicht tragen möchte.
Aber Dein Beitrag eröffnet doch eine einfache Möglichkeit: Es bleibt bei einem Hund und nichts ändert sich an der bisherigen Regelung.

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jukebox

Es geht ja hier nicht darum, dass ich jetzt einen neuen Teppich haben möchte, da ich mit dem jetzigen noch sehr zufrieden bin. Ich sage auch nicht, dass meine Vermieter nech sagen wir mal ca.10 Jahren unbedingt dafür verantwortlich sind mir nen neuen Teppich zu kaufen. Es geht lediglich darum, dass bei unserem Auszug sowieso ein neuer Teppich rein muß, egal wie gut oder wie schlecht dieser hier ist. Nur bin ich der Meinung, dass das normalerweise der Vermieter zu tragen hat und nicht die Mieter da ich ja schon jeden Monat Miete zahle die das eigentlich mit beinhaltet.
Also noch,mal: Bin ich dazu verpflichtet bei Auszug eine neue Auslegware anzuschaffen?

Susanne Experte!

Das kommt darauf an, ob der Teppich mitgemietet ist.
Gab es bei Wohnungsbesichtigung bzw. bei Einzug einen Teppichbelag, so gehört dieser zur Mietsache, auch wenn er nicht explizit im MV aufgeführt ist. Dann ist auch der VM zur Instandhaltung verpflichtet, die normale Abnutzung ist in der Miete enthalten.
Bei Auszug kann der VM nur Schadenersatz für Schäden, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, verlangen - hier wird der Zeitwert über Anschaffungspreis des Teppichs und Alter berechnet.

Hat der VM also, wie von Dir beschrieben, vor Einzug den Teppich auf seine Kosten legen lassen, gehört diese zur Mietsache.
Er kann also für die Zustimmung keine Vertragsänderung verlangen, kann allerdings auch die Zustimmung zum 2. Hund verweigern.
Wird der Vertrag wie beschrieben geändert ist dies allerdings auch einzuhalten.

jukebox

Vielen Dank Susanne, das war wenigstens eine brauchbare Antwort die mich jetzt auch um einiges weiterbringt. <!-- s :D --><!-- s :D -->

jukebox

Und gibt es eine Seite auf der ich gucken kann nach wieviel Jahren uns eine neue Auslegware zusteht? So ne allgemeine Liste oder sowas?
Danke schonmal im Voraus

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