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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammmen,
ich habe bis Ende September in einem Einfamilienhaus zur Miete gewohnt. Die Wartung der Heizungsanlage, sowie der Besuch des Schornsteinfegers, wurden jedes Jahr im Oktober durchgeführt.
Diese Jahr, geschah das Ganze nach meinem Auszug. Muss ich nun die Kosten für die entstandene Wartung und des Schornsteinfegers tragen oder ist dies Sache des Vermieters bzw. Nachmieters?

Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.

MfG,
Barbara
Stichwörter: heizung + wartungskosten + auszug

1 Kommentar zu „Wartungskosten für Heizung nach Auszug”

Susanne Experte!

Sie tragen alle Kosten des Wirtschaftsjahres anteilig zu 9/12- die genannten Kosten fallen wohl auch in das Wirtschaftsjahr.

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