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Miko hat diese Frage gestellt
Kann ich die Kosten, die mir meine Vermieterin für die Gartenarbeit in Rechnung stellt, beim Finanzamt einreichen?
Petra
Stichwörter: garten + finanzamt

5 Kommentare zu „Betriebskosten Garten”

Feffek Experte! 22.04.2009 10:36

Moin Miko,

Ja! Der Begriff hier für ist - Haushaltsnahe Dienstleistung -, welche im § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG geregelt ist. Schau dir einfach mal folgenden Link an, da ist es ganz gut erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistungen

Gruß
Feffek

Miko 22.04.2009 11:49

Vielen Dank Feffek!

SG
Miko

Miko 22.04.2009 12:08

Jetzt muss ich noch einmal eine (sehr wahrscheinlich blöde) Frage stellen: Meine VM holt sich für das 4000m² Grundstück (25% sind mein Grundstücksanteil) eine Firma, die den Rasen vertikutiert. Sie bekommt eine Rechnung über z.B. 250,-. Mir stellt sie eine RG über 62,50 (25%). Ich gehe mal davon aus, dass sie die Kosten auch beim FA angiebt - und zwar komplett. Wenn ich nun meine 25% abrechnen möchte, ist das dann nicht "doppelt" berechnet? Benötige ich die Originalrechnung?

Miko

Feffek Experte! 22.04.2009 13:55

Moin Miko,

es gib nur dumme antworten! *Grins*

Wenn deine Vermieterin die Kosten ebenfalls beim FA einreicht, dann darf Sie selbstverständlich nur 3/ 4 der Kosten beim FA angeben (sprich 187,50 ? anhand deines Beispiels). Da du im Zuge den Nebenkostenabrechnung ¼ der Kosten trägst, hast du auch das recht hiervon die anteiligen Kosten dem FA einzureichen. Sofern deine Vermieterin den kompl. Betrag i.H.v. 250 ? beim FA einreicht, dann handeln sie etwas rechtswidrig (ob bewusst oder nicht sein jetzt mal dahingestellt, da diese gesetzliche Regelung bzgl. Haushaltsnahe Dienstleistung relativ neu ist, kann dies auch aufgrund von Unwissen passieren).

Nein, eine Originalrechnung brauchst du nicht beifügen (in Kopie reicht). Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet Dir die Rechnungsgrundlage deiner Abrechnung vorzulegen (entweder per Kopie und/oder im Zuge eines persönlichen Termins zur Belegeinsicht), da er Sie dir ja auch in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellt.

Wenn du Rechnungsgrundlage (bezogen auf deinen Beispielfall) hast füge deine Nebenkostenabrechnung hinzu und reiche diese bei dem FA ein. Somit ist gewährleistet, dass das FA sehen kann wie hoch die ursprünglichen Kosten waren und das du einen Anteil davon mitgetragen hast. Rechtlich ist dein Vorgehen somit nicht zu beanstanden.

Was deine Vermieterin beim FA einreicht oder nicht, ist für dich nicht vom Interesse! Wenn Sie unbewusst oder bewusst falsche Angaben beim FA macht muss auch SIE dem gegenüber Stellung beziehen.

War die Antwort dumm? *grins*

Gruß
Feffek

Miko 22.04.2009 14:14

War sie nicht! Sie war sehr ausführlich und hat im Prinzip bestätigt, was ich vermutet habe. Ich glaube, sie hat mal versucht mir weis zu machen, dass es nicht gut wäre, wenn ich meine so genannten weiteren Nebenkosten (Gartenarbeiten) nicht beim FA angebe. So etwas macht mich dann ja immer ein wenig stutzig...
Danke für die ausführliche und nicht dumme Antwort.

Miko

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