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Telefonmann hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich wohne in einer 2 Zimmerwohnung mit Wohnküche. In der vergangenen Woche habe ich erstmals einen dunklen Fleck an der Küchendecke erkennen können. Er befindet sich rund einen halben Meter über der Oberkante der Küchenschränke und liegt frei und sichtbar zwischen Decke und Küchenwand.
Der Hausmeister glaubte, das Problem auf die Mangelhafte Wasserinstallation der über mir wohnenden Mieter zurückführen zu können.
Seine Empfehlung war simpel - wir sollten lüften.

Heute habe ich entdeckt, dass der Fleck trotz dauerhaft gekipptem Fenster zu schimmeln begonnen hat (schwarze Flecken innerhalb der dunklen Stelle). Darüber hinaus ist er leicht größer geworden (entlang der Kante zwischen Decke und Wand).

EHrlich gesagt, bezweifle ich aber, dass der Fleck hätte trocknen können, da ich die Küche täglich benutze und nicht über eine Dunstabzugshaube verfüge.

Was kann ich von meinem Vermieter erwarten?
Was muss ich nun leisten außer den Schimmel umgehend zu melden?
Kann man effektiv den Schimmel

Für eure Antworten vielen Dank im VOraus!
Stichwörter: feuchtigkeit + kueche + schimmel

4 Kommentare zu „Schimmel in der Küche”

caro411 20.11.2008 17:54

Hallo,
handelt es sich bei der Wand um eine Aussenwand oder um eine Trennwand zu einem anderen Raum? Bei einer Außenwand kann der Schimmel durch zu hohe Luftfeuchtigkeit im Raum auftreten, und so wie du beschreibst kann der Raum durch dein Kochen auch nicht richtig austrocknen, sondern sollte dringend regelmäßig gelüftet werden.
Ich würde es nicht zum Strei kommen lassen, melde den Vorfall deinem Vermieter und lass ihn sachgerecht entfernen von einem Maler!! Achte in der Zeit danach verstärkt auf dein Lüftungsverhalten, versuche die Luftfeuchtigkeit im Raum gering zu halten, wenn nötig mit Hilfe eines Raumwächters! Falls der Fleck wieder kommen sollte, kannst du zumindest weitere Schritte einleiten und musst nicht befürchten, daß du bei einem eventuellen Gutachten als Schuldiger wegen falschem Lüftens dastehst!!
Grüße!!

Telefonmann 20.11.2008 18:25

Hallo Caro,

es handelt sich in der Tat um eine Außenwand.

Wie steht es mit dem Problem der über mir wohnenden Partei? Bei Untersuchung durch den Hausmeister stand eine Pfütze Wasser auf der Höhe meines jetzigen Schimmelproblems.

Kann es passieren, dass ich mich mit den anderen Mitern auseinandersetzen muss?
Kann die Gebäudeversicherung des Vermiters irgendwelche Kosten übernehmen?
Müsste der Vermieter grundsätzlich die Kosten für den Maler übernehmen (unabhängig von einer Schuldfeststellung wg. Lüftung der Küche)?

Nochmals vielen Dank! =)

AMAyer Experte! 21.11.2008 07:44

Hier wird wohl der Vermieter zuständig sein. Sie sollten dem VM mitteilen, dass sich Schimmel in Ihrer Whg ausbreitet! Gleichzeitig sollten Sie den VM auffordern, diesen Mangel der Whg zu beseitigen. Sollte der VM dies nicht tun, können Sie die Miete mindern. Hierzu sollten Sie jedoch einen Experten z.B. vom Mieterbund befrage.

Andreas Mayer

kleiner Tipp:
Bei Wohnungsmängeln haben Mieter gesetzliche Rechte, die oft aus Unkenntnis nicht genutzt werden. Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

susann70 17.01.2010 21:11

Mit Schimmelpilz in der Wohnung ist nicht zu spaßen. Du und dein Vermieter hat die Sorgfaltspflicht. In jedem Fall muss der Vermieter dir nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Dazu gehört auch der Nachweis das das Haus richtig isoliert ist. Wenn es hart auf hart kommt kannst du einen Sachverständigen holen. Das wird dann für den Vermieter sehr teuer. Pass auf das er nicht einen Maler schickt der alles überpinselt. Das hilft nicht lange und auch nur oberflächlich. Es gibt hier ein gutes Schimmelentfernungsmittel "Myko-Ex-Schimmelfrei" unter www.conzept-gs.de, das kannst du dann deinem Vermieter in Rechnung stellen.

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