Balkonexperte 28.02.2011 17:48
Ist diese Anpreisung der 2er Mädchen WG im Mietvertrag vereinbart worden, oder war das nur "Geschwafel" vom Vermieter?
Bladder 28.02.2011 19:18
Ich denke, dass hier nichts dran zu rütteln ist. Der Mieter darf doch Besuch empfangen, sooft er will und wann er will. Er hat in seinem Zimmer das Hausrecht.
alice1986 01.03.2011 11:53
Ja, das mit dem Hausrecht versteh ich ja. In ihrem Zimmer können die ja auch von mir aus machen was die wollen. Mein Problem ist, dass mein Zimmer direkt an den Gemeinschaftraum grenzt und nur durch eine Glastür davon abgetrennt ist. Fazit der ganzen Sache ist, dass ich alles mitbekomme, wenn jemand dort Fernseh guckt etc.. Wenn die sich nun jedes Wochenende dort aufhalten und sie und ihr "Besuch" mich regelmässig stören, kann ich mich dann an den Vermieter wenden? Es gibt doch eine Klausel im Mietrecht die lautet : "Der Vermieter muss den Mieter auch vor Störungen durch Dritte schützen" Mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin war das alles kein Problem, da sie ja selber Studentin war und wir von daher beide unsere Ruhe brauchten um zu lernen. Bei einem Ehepaar, was schon mit beiden Beinen im Leben steht, kann ich mir vorstellen, dass das nicht so einfach funktioniert.
Vielen Dank für die Antworten.