Gast hat diese Frage gestellt
Betriebsverfassungsrecht Tarifvertragsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung Eingruppierungen
13.3.2001 1 ABR 8/00 Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung durch den Arbeitgeber - Mitbestimmung durch den Betriebsrat - entgegenstehende Rechtshängigkeit Ist bereits ein inhaltsgleicher Antrag in einem anderen Verfahren gestellt, führt die Rechtshängigkeit zur Unzukässigkeit des Antrags. BetrVG § 87, § 99, § 23 ZPO § 261
Aktenzeichen: 1ABR8/00 Paragraphen: BetrVG§87 BetrVG§99 BetrVG§23 ZPO§261 Datum: 2001-03-13