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Betriebsrat darf Telefonanlage nutzen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass eine an den Arbeitsplätzen der Betriebsratsmitglieder vorhandene Telefonanlage so eingerichtet wird, dass Arbeitnehmer des Betriebs dort direkt anrufen können.
Beschluss des BAG vom 27.11.2002
7 ABR 33/01
ZAP EN-Nr. 449/2003