Ghostraider
Zum einen sollten Sie nachsehen ob im Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel verankert ist.
Wenn ja werden Sie wohl für Reparaturen bis zu 80 -120€ aufkommen müssen.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein und eine Neuanschaffung notwendig sein trägt der Vermieter die Kosten.
Mit dem verbogenen Blech könnte der Vermieter mit einem Schadensersatzanspruch kommen da Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt haben.
Der Schadensersatz bezieht sich aber auf den Zeitwert. Da wie Sie sagen die Küche schon Seltenheitswert hat ( 30 Jahre alt) werden Sie wohl nichts mehr zahlen brauchen da für Elektrogeräte glaube ich eine Lebensdauer von 15Jahren angerechnet wir. (kann mehr oder weniger sein)
Da alle Schäden oder Mängel schon von Mietanfang an waren gilt hier gemietet wie gesehen und Sie haben keinen Anspruch auf Mietminderung. Außer es ist nachweisbar das sich Mängel verschlimmert haben.
Ich würde den Vermieter schriftlich die Mängel melden und eine Frist setzen zur Behebung.
Sollten bis Ende der Frist die Mängel nicht behoben sein würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem eine Mietminderung durchführen.
Über weitere andere Möglichkeiten zur Durchführung der Reparaturen oder Erneuerungen der Küchengeräte wird Sie der Rechtsanwalt beraten.
Gruß
ghost