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Sethju hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen und erstmal ein frohes Neues Jahr :)

Wir (Frau, 3 Monate altes Töchterle) wohnen seit August in einer Mietwohnung. Die Küche wird mitvermietet. In der Küche war bei Einzug Herd, Spülmaschine und Kühlschrank vorhanden. Jetzt sind inzwischen folgende Sachen passiert:
Die Spülmaschine lief seit Einzug noch nie, mehr noch, beim Ersten Versuch die Maschine zu nutzen hat sich irgendein Blech in der Tür verbogen und man konnte die Maschine nicht mehr schließen. Haben es der VM gemeldet und im Dezember hat sie es endlich geschafft, das defekte Teil abzuholen. Natürlich hat sie gesagt, dass es bei ihr immer funkioniert hat usw. usf... Ob das der Wahrheit entspricht sei dahin gestellt, das Wasser, dass in der Spülmaschine drin war beim Einzug hat was ganz anderes gesagt, abgesehen davon, dass das Gerät aspach-Uralt ist (Siemens, Made in "Western Germany" << vor der Wende)
Ich hatte damals, als ich die Maschine defekt gemeldet habe, gemeint, dass wir im Moment keine bräuchten, aber nur quasi zwischen Tür und Angel, nichts schriftlich zugesichert.
Die Frage die sich mir stellt ist, wer jetzt für eine neue Spülmaschine aufkommen muss.

Die zweite Frage ist die:
Der Kühlschrank funkioniert seit ca. 4 Wochen nicht mehr richtig. Am Anfang konnten wir es kompensieren, aber inzwischen kühlt er alles in den Gefrier-Tod, obwohl wir ihn komplett runtergedreht haben. Wer muss die Reparatur/Austausch zahlen? Eigentlich der VM, weil die Küche ja zur Mietsache dazugehört, oder? Im Mietvertrag ist explizit aber nur der Herd aufgezählt. Wie alt dürfen die Geräte welche mir die VM dann wahrscheinlich anbietet denn sein? Weil die Küche ist läppische 30 Jahre alt und ich hab nach ewiger Streiterei sogar gesagt, dass ich die Dunstabzugshaube selbst zahle, weil die ja "noch funkioniert" (Zitat VM). Abgesehen von den Tonnen an Fett die sich inzwischen da drin abgelagert haben (ist nur Umluft-Abzugshaube) geht sie auch noch, stinkt nur nach hab-vergessen-meine-Frittenbude-zu-lüften...

Danke und Grüße,
Sethju
Stichwörter: defekt + küche + kühlschrank + spülmaschine

1 Kommentar zu „Küchengeräte defekt - wer kommt auf?”

Ghostraider Experte!

Zum einen sollten Sie nachsehen ob im Mietvertrag eine gültige Kleinreparaturklausel verankert ist.
Wenn ja werden Sie wohl für Reparaturen bis zu 80 -120€ aufkommen müssen.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein und eine Neuanschaffung notwendig sein trägt der Vermieter die Kosten.
Mit dem verbogenen Blech könnte der Vermieter mit einem Schadensersatzanspruch kommen da Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt haben.
Der Schadensersatz bezieht sich aber auf den Zeitwert. Da wie Sie sagen die Küche schon Seltenheitswert hat ( 30 Jahre alt) werden Sie wohl nichts mehr zahlen brauchen da für Elektrogeräte glaube ich eine Lebensdauer von 15Jahren angerechnet wir. (kann mehr oder weniger sein)

Da alle Schäden oder Mängel schon von Mietanfang an waren gilt hier gemietet wie gesehen und Sie haben keinen Anspruch auf Mietminderung. Außer es ist nachweisbar das sich Mängel verschlimmert haben.

Ich würde den Vermieter schriftlich die Mängel melden und eine Frist setzen zur Behebung.
Sollten bis Ende der Frist die Mängel nicht behoben sein würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mit diesem eine Mietminderung durchführen.
Über weitere andere Möglichkeiten zur Durchführung der Reparaturen oder Erneuerungen der Küchengeräte wird Sie der Rechtsanwalt beraten.

Gruß
ghost

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