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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
bei meiner diesjährigen nebenkostenabrechnung habe ich mir bei dem gartenpflegeanteil die zusammensetzung zukommen lassen. ich wohne in einem haus mit 9 wohnungen, die unterschiedlichen vermietern gehören.
ein vermieter einer wohnung (die als ferienwohnung genutzt wird) hat sich bereiterklärt den rasen usw. zu mähen. nur der vermieter wohn ca. 70 km entfernt.
er hat das rasenmähen als aufwand (9std. x 10euro) berechnet. bisher noch ok. aber dann möchte er die anfahrt (18euro x 5) auch noch bezahlt haben.
kann er das?
was darf im gartenpflegeanteil eigentlich alles auf den mieter umgelegt werden?
ich zahle ja auch noch 180/jahr für den hausmeister(der nicht den rasen mäht)!

vielen dank für schnelle info...
gruß hamos

2 Kommentare zu „Gartenpflege *** Nebenkostenrechnung ***”

Gast Experte!

Hallo zusammen,

wie sieht es mit Eigenleistungen bei der Gartenarbeit von Mietern aus? Ich wohne in einem 4-Parteien-Haus zur Miete und es gibt eine Übersicht, wer in welchem Monat was zu machen hat (die hat ein Mieter ohne Abstimmung erstellt). Dabei ist klar getrennt worden, dass die beiden unteren Prarteien sich um den Garten hinterm Haus kümmern und die beiden oberen sich um den "Vorplatz" einschl. Gehweg kümmern. In der Nebenkostenabrechnung wird aber plötzlich den beiden unteren Parteien jeweils € 200 als Eigenleistung zugesprochen, den die beiden oberen Parteien jetzt tragen sollen.

Ich muss dazu sagen, dass ich nicht allzu viel machen kann, da ich neben einem anspruchsvollen Beruf auch noch studiere. Dazu kommt eine ausgeprägte Gräser-Allergie. Mein Vorschlag, einen Gärtner für die Arbeiten zu beauftragen wurde von den beiden unteren Parteien abgelehnt. Einen Beschluss, dass beide eine Eigenleistung erstattet bekommen habe ich nie zu Gesicht bekommen und würde ich auch niemals zustimmen. Ist das trotzdem rechtens?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

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