Gast
Hallo Ihr!
Hatt denn wirklich niemand ne Ahnung?
Gast
Ist es ein unbefristeter normaler Mietvertrag, darf dieser nicht bis Ende 2006 laufen.
Hier ist BGB Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Nur ein qualifizierter Zeitmietvertrag.
Ich würde halt den Mietvertrag kündigen und vorher einen Mieterhilfeverein aufsuchen.
Ziehst Du aus, kann der Vermieter Deinen Freund belangen.
Zieht er aus, mußt Du für die komplette Miete aufkommen.
Wie sagt man so schön....Schnell raus <!-- s --><!-- s -->
Hilfesuchendemieterin
Hallo Gast!
Dankeschön für Deine Auskunft. Hilft mir ja schon mal ein Stück weiter. Doch stellt sich für mich die Frage, was ein ist ein qualifizierter Zeitmietvertrag. Ist schon ziemlich schwer in dieser Sache weiterzukommen, da ich kein Mitglied im Mieterbund bin und wegen einer Frage auch keines werden mag. Der Verbraucherschutzbund gibt keine Auskünfte in Sachen Mietrecht und die Hotlinenummer des Mieterbundes ist laut Telefonansage nicht mehr gültig, obwohl ich auch nochmal im Internet nachgekuckt habe.
Es wäre toll, wenn mir noch jemand sagen könnte was ein sog.qualifizierter Zeitmietvertrag ist.
Danke in voraus
Hilfesuchendemieterin
raskolnikow
egal wer wann auszieht, ihr haftet dem vermieter weiter als gesamtschuldner. also vorsicht! du hast keine andere wahl als dich zu einigen. wenn du ausziehen willst muss dein freund u n d dein vermieter zustimmen. am besten schriftlich.
Gast
Wenn im Vertrag drin steht, das Ihr die Wohnung bis 2006 mietet, dann kommst du vorher auch nicht raus.
Du hast aber die Möglichkeit dir einen Nachmieter zu zuchen und den deinem Vermieter vorstellen, damit dieser deinen Vertrag übernimmt.
Der Vermieter darf auch dieses nicht einfach ablehnen.