Balkonexperte 10.08.2011 19:16
Warum sollte der Vermieter das denn machen? Dazu ist er genau so wenig verpflichtet, wie ein neues Handwaschbecken oder andere Dinge zu erneuern.
Gotthilf 10.08.2011 19:22
Wenn in der Wohnung Mängel an Einbauten durch den normalen Gebrauch entstehen, so ist der Vermieter verpflichtet, diese Einbauten auszutauschen oder zu reparieren.
Aber wie soll durch den normalen Gebrauch einer WC-Schüssel ein Mangel an der Schüssel entstehen?
Bladder 10.08.2011 19:51
Eine vage Möglichkeit sehe ich, wenn diese "Schüssel" durch ständiges Reinigen z.B. die Glasur verliert und ekelhafte Verfärbungen entstehen, die nicht mehr gereinigt werden können.
Zu gebrauchen wäre sie zwar immer noch, aber nur noch mit Ekelgefühl. Das sollte als Mangel und zum Austausch dem Vermieter angezeigt werden.