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Manuela.K hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
meine Sachlage:

Von Juli 2006 bis Februar 2007 habe ich zusammen mit meinen ehemaligen Partner (nicht verheiratet) zur Miete gewohnt. Miete und Betriebskosten wurden im gesamten Zeitraum von meinem Konto beglichen.

Im Februar bin ich ausgezogen, mein ehemaliger Partner wohnt weiterhin in der Wohnung.

Die Hausverwaltung meldete sich nun bei ihm, mit der Info, dass es einen Betriebskostenüberschuss für 2006 in Höhe von 300€ gibt.
Er informierte mich darüber.
Da ich über den gesamten Zeitraum Miete bezahlt habe, rief ich bei der Hausverwaltung an, um das Geld auf mein Konto auskehren zu lassen. Das möchte die Hausverwaltung jedoch nicht ohne Zustimmung meines ehemaligen Partners machen. Sagte mir jedoch zu, nicht an ihn auszukehren, bis ich mich wieder melde.

Er weigert sich nun mir das notwenige Schreiben zu unterzeichnen.

Frage also, kann ich die Hausverwaltung irgendwie dazu bekommen ohne seine Zustimmung an mich auszukehren?

Vielen vielen Dank für jede Hilfe!

1 Kommentar zu „Btriebskostenauskehrung bei Auszuge einer Partei”

Ghostraider Experte!

Im Grunde genommen gehört diese Anfrage nicht in den Bereich Mietrecht, da dies nur die beiden Mieter betrifft, so das Sie das mit dem Partner unter sich ausmachen müssen.

Es kommt nicht darauf an von welchem Konto abgebucht wurde, es kommt auf das gegenseitige Verhältnis an .
Im Notfall muss ein Richter entscheiden.

Die Gesellschaft hat in dieser Hinsicht Recht damit sie nicht an den falschen auszahlt.

Gruß
ghost

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