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clou_clou hat diese Frage gestellt


Hallo!

Mein Exfreund und ich bewohnte eine Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag und 3 Monaten Kündigungsfrist. Die Warmmiete haben wir hälftig zwischen uns aufgeteilt.
Im Dezember haben wir uns getrenn und die Wohung gekündigt. Ich bin daraufhin ausgezogen und er bewohnt die Wohung bis zum Ablauf der Kündigngsfrist weiter.
Zudem habe ich auch keine Möglichkeit in die Wohung zu kommen, da er eben die Schlüssel hat.
Nun sehe ich es echt gesagt nicht ein, weiterhin Warmmiete für die Wohung zu bezahlen.
Daher meine Frage,- ist es in Ordnung, wenn ich für die 3 monatige Kündigungsfrist nur noch die Kaltmiete an den Vermieter überweise und mein Ex die Differenz übernehmen muss?
meinem vermieter habe ich meinen auszugstermin mitgeteilt!


Schon jetzt vielen dank

clou

2 Kommentare zu „Gemeinsamer Mietvertrag-Trennung- Kaltmiete ok?”

Susanne Experte!

Hallo Clou,

das Zahlen von Miete und Nk ist ganz unabhängig von Wohnen oder nicht- wohnen! Auch Dein Auszugstermin interessiert den VM herzlich wenig, wenn Dein Ex nicht zahlen würde, kann der VM Dich zur vollen Kostenübernahme heranziehen, denn Du haftest gesamtschuldnerisch als Hauptmieter. Daher mußte auch der Mietvertrag von beiden gekündigt werden.
Aus dem Innenverhältnis hast Du keinen Anspruch, dass Dein Ex die gesamten NK übernehmen muss.

Ghostraider Experte!

Was zwischen Dir und deinem EX ist ist für den Vermieter uninteressant.
Solang der Vermieter seine Gesamtmiete bekommt kannst Du deinem EX geben was Du willst, wenn dieser damit einverstanden ist.
Der Auszug ist für den Vermieter ohne Bedeutung nur wenn Dein EX keine Miete mehr zahlt, dann kommt der Vermieter und klopft an Deiner Tür und will seine Miete, denn ob Du da wohnst oder nicht, noch bis auch Du, wegen der Unterschrift im Mietvertrag, Hauptmieter und musst zahlen.

Gruß
ghost

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