neuer
hallo,
der vermieter / die teppichleger müssen die ganze arbeit so erledigen, das sie als mieter möglich wenig ärger haben, am besten wird der teppich also in einem "zug" verlegt, das sollte auch von der fläche kein problem sein, teppich läßt sich eigentlich ganz gut und schnell verlegen.
sollen sie die möbel ausräumen oder macht das ihr vermieter, ich würd diese arbeiten dem vermieter aufs auge drücken...
FairPlay
Darauf, dass der Vermieter auch für das Freiräumen des Bodens zusatändig sein könnte, bin ich noch gar nicht gekommen.
Ehrlich gesagt kann ich mir das kaum vorstellen.
Gibt es noch weitere Erfahrungsberichte bzw. Meinungen dazu?
Würde mich sehr freuen.
Grüße, Oliver
Susanne
Sicher, Instandhaltungsarbeiten und Modernisierungen hat der Mieter nach BGB zu dulden. Jedweder Aufwand der in diesem Zusammenhang entsteht, ist vom VM zu ersetzen.
fin
Hmm. Kommt darauf an. Wenn Sie persönlich gerne einen neuen Teppich wünschen, so wird es dem Vermieter kaum aufzubürden sein auch noch ein paar Möbelpacker zu organisieren um Ihre Möbel zu tragen. Das wäre eher unüblich.
Hat aber der Vermieter selbst von sich aus die Erneuerung des Teppiches angekündigt, so könnte auch das Freiräumen verlangt werden.
FairPlay
Vielen Dank für die wertvollen Tips!
Hmm. Kommt darauf an. Wenn Sie persönlich gerne einen neuen Teppich wünschen, so wird es dem Vermieter kaum aufzubürden sein auch noch ein paar Möbelpacker zu organisieren um Ihre Möbel zu tragen. Das wäre eher unüblich.
Hat aber der Vermieter selbst von sich aus die Erneuerung des Teppiches angekündigt, so könnte auch das Freiräumen verlangt werden.[/quote:370a7]
Die Teppiche sind schon über 10 Jahre alt und dadurch erheblich abgenutzt.
Soviel ich gelesen habe, muss der Vermieter definitiv (nach einem Zeitraum von 8 Jahren) die abgenutzten Teppiche erneuern. Er hat die Erneuerung jedoch auch nicht angekündigt. Ich würde in dem Fall den Stein ins Rollen bringen.
Also kann ich nach den Einschätzungen hier im Forum bei dieser Konstellation davon ausgehen, dass der Vermieter auch für das Freiräumen des Bodens verantwortlich ist?
Gruß, Oliver
fin
Das kommt darauf an, wo Sie was "gelesen haben". Steht das im Mietvertrag? Wenn nicht, dann ist der Vermieter nicht einmal verpflichtet den Teppich überhaupt zu erneuern.
FairPlay
Ja, die Wohnung ist mit Teppich vermietet. Der Teppich war auch schon verlegt, als wir eingezogen sind.
Dazu habe ich folgende Info gefunden:
<!-- m --> http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Teppich-Parkett.htm.ver3 http://www.mieterbund.de/recht/mietrech ... .ver3.html <!-- m -->
Hier steht wiederum etwas von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. Macht in unserem Falle aber keinen Unterschied.
Gruß, Oliver
fin
Ich meinte nicht, ob der Teppich mitvermietet wurde und das im Mietvertrag steht, sondern ob im Mietvertrag klipp und klar steht, dass Sie Anspruch auf einen neuen Teppich nach 10 Jahren haben. <!-- s --><!-- s -->
Teppiche fallen in den direkten Nutzungsbereich der Mieter und es ist sinnvoller wenn Mieter sich bei langer Wohnzeit selbst einen Teppich auf eigene Kosten legen.
FairPlay
Ich meinte nicht, ob der Teppich mitvermietet wurde und das im Mietvertrag steht, sondern ob im Mietvertrag klipp und klar steht, dass Sie Anspruch auf einen neuen Teppich nach 10 Jahren haben. <!-- s --><!-- s -->
Teppiche fallen in den direkten Nutzungsbereich der Mieter und es ist sinnvoller wenn Mieter sich bei langer Wohnzeit selbst einen Teppich auf eigene Kosten legen.[/quote:e4404]
Die Frage steht ausser Diskussion.
Inhalt des obigen Links:
Teppich und Parkett
Ist die Mietwohnung mit Parkett- oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind. Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Oberlandesgericht Hamm (30ReMiet 3/90) zu Teppichböden und das Landgericht Köln (6 S 121/91) zu Parkettböden.
...
Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).
...
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mit vermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das bedeutet, der Vermieter muss den Teppichboden gegebenenfalls ersetzen und der Mieter muss bei einem Auszug den Bodenbelag nicht entfernen (LG Mainz 3 S 4/96).
...
[/code:e4404]
Gruß, Oliver
fin
Trotz Ihrer Auszüge wissen wir aber immer noch nicht was in Ihrem Mietvertrag bezüglich der Böden steht. Das Urteile des LG Mainz bezieht sich eher auf die Auszugsproblematik, aber nicht auf eine Erneuerungspflicht seitens des Vermieters während der Wohnzeit.
administratore
Hallo Gemeinde.
ich wohne mit meiner Freundin seit über 10 Jahren in der Wohnung.
Nun wird demnächst die Erneuerung des Teppichbodens fällig.
Dafür ist der Vermieter zuständig.
Nun zur eigentlichen Frage:
Gibt es eine Regelung die festlegt, in welchem Zeitraum das Verlegen des Teppichbodens zu erfolgen hat?
Muss die Arbeit an einem Tag durchgeführt werden?
Fin , die Frage immer noch nicht verstanden !!!????? Trink weiter ........