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Eric hat diese Frage gestellt
Hallo

Ich hätte eine Frage zur Haftung des Hauptmieters bei Schäden, welche von einem Untermieter verursacht worden sind.
Es ist ja so, dass der Hauptmieter das Verschulden des Untermieters zu vertreten hat. Verursacht also der Untermieter einen Schaden an der Wohnung, hat der Vermieter einen Anspruch gegen den Hauptmieter.
Wie ist es nun aber bei Schäden, welche ein Untermieter ausserhalb der Wohnung verursacht, also nicht direkt Schäden an der Mietsache? Angenommen, ein Untermieter beschädigt das Treppenhaus. Oder er lässt in der Wohnung das Wasser laufen und beschädigt die darunter liegende Wohnung. Würde ich als Hauptmieter für solche Schäden haften?
Für eine Antowort zu diesen Fragen wäre ich dankbar.

Eric
Stichwörter: haftung + schaden + untermiete

3 Kommentare zu „Haftung des Hauptmieters bei Schaden durch Untermieter”

Ghostraider Experte!

Im Grunde ist der Verursacher für den Schaden verantwortlich. Sollte dieser nicht errechbar sein ist der Hauptmieter für den Schaden haftbar.
So ist es auch wenn Besucher des Mieters im Treppenhaus was kaputt machen, da haftet auch der Mieter wenn es nachweisbar ist das es sein Besuch war.

Gruß
ghost

Eric

Hallo

Danke. Und soweit ich weiss, gibt es auch keine Versicherung, die mich als Hauptmieter vor solchen Ansprüchen schützen könnte. Ist das richtig?

Eric

Ghostraider Experte!

Die Private Haftpflicht deckt nur die Schäden die Sie selbst verursacht haben.
Sollte ein Besucher Schäden verursacht haben sollten Sie diesen fragen ob eine Private Haftpflicht besteht und den Schaden dort melden.

Gruß
ghost

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