Ghostraider
Im Grunde ist der Verursacher für den Schaden verantwortlich. Sollte dieser nicht errechbar sein ist der Hauptmieter für den Schaden haftbar.
So ist es auch wenn Besucher des Mieters im Treppenhaus was kaputt machen, da haftet auch der Mieter wenn es nachweisbar ist das es sein Besuch war.
Gruß
ghost
Eric
Hallo
Danke. Und soweit ich weiss, gibt es auch keine Versicherung, die mich als Hauptmieter vor solchen Ansprüchen schützen könnte. Ist das richtig?
Eric
Ghostraider
Die Private Haftpflicht deckt nur die Schäden die Sie selbst verursacht haben.
Sollte ein Besucher Schäden verursacht haben sollten Sie diesen fragen ob eine Private Haftpflicht besteht und den Schaden dort melden.
Gruß
ghost