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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe heute meine erste Mietkostenabrechnung erhalten und habe ganz schön gestutzt. Erster Punkt war, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 ging. Ich bin aber erst am 01.03. eingezogen. Muss ich die ersten beiden Monate auch bezahlen?

Dann gab es folgende Aufstellung:
- Stromkosten Allgmeinverbrauch
- Stromkosten TG
- Reparaturkosten
- Kabelgebühren
- Haftpflichtversicherung
- Gebäudeversicherung
- Hausreinigung
- Gartenpflege Allgemein
- Winterdienst Gemeinschaft
- Grundkosten Müll
- Restmüll
- Kosten TG
- Heizkostenabrechnung (separat aufgeführt)

Da ich mich wie gesagt gar nicht auskenne, möchte ich nun wissen, ob die Punkte alle legitim aussehen, oder ob einem Profi was komisch erscheint.

Dann noch eine Frage zu den Heizkosten.

Bei den Heizkosten wurden die einzelnen Zimmer aufgeführt, aber nur mit einem Endstand. Ein Anfangsstand war nicht eingetragen. Was mir ebenfalls komisch erscheint, ist das beim Schlafzimmer der größte Verbrauch eingetragen war, ich jedoch im Schlafzimmer während den kompletten 10 Monaten nie die Heizung an hatte.

Was kann ich nun tun bzw. wie gehe ich am besten vor?

Da fällt mir noch eine Frage ein.

Die Abrechnung kam direkt von der Hausverwaltung und nicht vom Vermieter. An wen muss ich mich jetzt wenden? An den Vermieter oder die Hausverwaltung?

Danke schon mal im Voraus!

2 Kommentare zu „Erste Mietekostenabrechnung - unzählige Fragen”

Susanne Experte!

Grundfrage überhaupt:
Was steht im Mietvertrag zu den NK? Werden die aufgezählt (wie die von Dir genannten Posten) bezieht sich der MV auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung?

Reparaturkosten gehören auf keinen Fall in die NK-Abrechnung, die kann und darf der VM nicht auf den Mieter umlegen!

Der Abrechnungszeitraum ist vollkommen korrekt. Lediglich muss irgendwo eine Umrechnung stehen, da Du vom Gesamtbetrag, der auf die Wohnung entfällt, lediglich 10/12 zahlen musst, was Deiner Mietzeit in 2006 entspricht.

Wizard2003

Hallo Susanne,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Grundfrage überhaupt:
Was steht im Mietvertrag zu den NK? Werden die aufgezählt (wie die von Dir genannten Posten) bezieht sich der MV auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung?
[/quote:00662]
Im Mietvertrag steht folgendes:
§3 Miete und Betriebskosten
1. Die Miete setzt sich zusammen aus
a) € xyz Nettokaltmiete für die Wohung
b) € - inkl. für TG-Stellplatz (Anm.: Deshalb finde ich es schon mal komisch, dass Kosten TG Stellplatz in der Nebenkostenabrechnung auftaucht)[/b:00662]
...
4. Betriebkosten
Im Sinne der Verornung über die Aufstellung von Betriebskosten in jeweiliger Fassung die Kosten für:
- die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, z.B. Grundsteuer
- Deich- und Sielabgabe
- Wasserversorgung
- Entwässerung
- Betrieb der zentralen Heizungs- einschließlich Gasanlage
- Betrieb der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
- eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme
- der Reinigung und Wartung von Etageheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
- die eigenständige Lieferung von Warmwasser
- die Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
- verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Betrieb des maschinellen Personenaufzuges
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Allgemeinbeleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftplichtversicherung
- Hauswart
- Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage
- Betrieb der Einrichtungen für die Wäschenpflege
- Sonstiges (z.B. Feuerlöscherwartung, Dachrinnenreinigung)

5. Die Verteilung der Kosten erfolgt, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch. Im Übrigen werden sie, falls nicht anders vereinbart, abgerechnet nach in Wohnungseigentümergemeinschaften nach Eigentümer-Umlagemodus für auf M umlegbare Betriebskosten. Die Verteilung der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungs- und Wärmeversorungsanlage und Aufzugsanlage erfolgt nach festgelegtem Umlageschlüssel, ansonsten nach billigem Ermessen.
...

Was auch immer das bedeutet[/b:00662] <!-- s:? --><!-- s:? -->
Reparaturkosten gehören auf keinen Fall in die NK-Abrechnung, die kann und darf der VM nicht auf den Mieter umlegen![/quote:00662]
Steht das in irgendeinem § auf den ich mich berufen kann? Ich glaube ich hab mal sowas bei WISO gehört aber ich finds nicht mehr.

Der Abrechnungszeitraum ist vollkommen korrekt. Lediglich muss irgendwo eine Umrechnung stehen, da Du vom Gesamtbetrag, der auf die Wohnung entfällt, lediglich 10/12 zahlen musst, was Deiner Mietzeit in 2006 entspricht.[/quote:00662]
Von einer Umrechnung von 12/12 auf 10/12 steht leider nichts. D.h. wohl, dass entweder der Betrag stimmt und die Abrechnung nicht oder umgekehr.

Ist das mit den Zählerständen so normal? Ich meine das bei der Heizung die Anfangsstände fehlen?[/b:00662]

Danke schon mal im Voraus.

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