snuc hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich besitze ein Einfamilien-Haus welches in zwei Wohnungen geteilt wurde. In Wohnung 1 wohne ich mit Freundin. In Wohnung 2 wohnt unser Untermieter seit Oktober 2014. Sein Eingang liegt im Hof wo sich auch die Garage befindet, die ich regelmäßig nutze. Mein Eingang befindet sich in der Einfahrt. Nun habe ich seit einem Monat eine neue Nachbarin. Ihr Grundstück grenzt an meinem und haben dadurch eine geteilte Einfahrt. Um meine Garage zu erreichen muss ich über Ihr Grundstück fahren da mein Eingang in meine Einfahrt ragt.
Nun weigert sich meine neue Nachbarin so in Ihrer Einfahrt zu parken dass ich Zugang zu meiner Garage habe. Was auch ihr gutes Recht ist da es ihr Grundstück ist. Mit ihrem Vorbesitzer hatte ich nur eine mündliche Vereinbarung und da hat es mit der Durchfahrt immer geklappt. Mit ihr nun leider nicht mehr. Da unsere Straße sehr eng ist und es nicht möglich ist an der Straße zu parken, stellt sich mir nun folgende Frage:
Darf ich meinem Mieter kündigen, um meinen Eingang der in der Einfahrt liegt abzureißen um so endlich wieder Zugang zu meiner Garage zu haben?
Mir macht das Ganze ziemliches Kopfzerbrechen da der Mieter erst so kurze Zeit bei uns wohnt. Wäre das überhaupt rechtlich ok meinen Mieter auf Eigenbedarf zu kündigen?
Freue mich auf hilfreiche Antworten, Danke!
Snuc