Susanne
Nach 22 Uhr darfst Du bei gestörter Nachtruhe die Polizei anrufen.
Ghostraider
Nachdem Du die Polizei gerufen hast und die den Lärm wahrgenommen und protokolliert haben, kannst Du dem Vermieter den Mangel sowie den Polizeieinsatz melden und unter Fristsetzung von 14 Tagen um Abhilfe bitten.
Sollte der Vermieter sich nicht dazu äußern und nichts unternehmen, kannst Du mit einem Rechtsanwalt eine Mietminderung ansetzen.
Die Höhe und das weitere Vorgehen wird Dir der Anwalt für Mietrecht dann mitteilen.
Gruß
ghost
SRG
Danke für eure wirklich große Hilfe