Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Astramaniac hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wohne seit Dezember in einer Wohnung mit ALufenstern.
Leider habe ich bei der ersten Besichtigung nicht so auf die Fenster geachtet.

Diese stellen eine große Kältebrücke dar und sind zudem auch noch undicht, wodurch es in die Wohnung zieht.

War bis zum Dezember 2 Jahre nicht krank gewesen, habe im Moment aber immernoch Probleme mit den Bronchien trotz Einnahme von Medikamenten.

Habe dies meinem Vermieter erläutert, der hat das ganze aber nicht sonderlich ernst genommen. Er hat sich die Fenster auch betrachtet und meinte, dass die Fenster vom Fensterbauer damals falsch montiert worden seien. Die Fenster sind total verzogen.(War ihm also vor meinem Einzug bekannt) Trotzdem könne es nicht sein, dass es zieht. Er war trotzdem bereit, die Fenster abzudichten mit Klebestreifen. Dies ist auch schon wieder 2 Wochen her. Habe ihn schon schriftlich erinnert.

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr auf die Wohnung und würde gerne ausziehen. Das Problem ist, dass ich einen 2 Jahresvertrag unterschrieben habe.

Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, als Begründung Gesundheitsprobleme aufgrund von Mängeln der WOhnung als Kündigungsgrund durchzusetzten trotz 2 Jahresvertrag?
Sollte der Mieter nicht einlenken, habe ich da mit einem Rechtsanwalt eine Chance da rauszukommen?

Bin gespannt auf eure Antworten, bis dann...

1 Kommentar zu „undichte Alufenster”

Ghostraider Experte!

Sie können von dem Tag an wo Sie schriftlich dem Vermieter den Mangel angezeigt haben eine Mietminderung ansetzen (Bitte nur mit Rechtsanwalt um keine Fehler zu machen) und den Vermieter erneut auffordern mit Fristsetzung den Mangel zu beheben.

Ein Probleme mit den Bronchien werden Sie schlecht auf die undichten Fenster schieben können da dies nicht darauf festzulegen ist.

Undichte Fenster ist kein Grund aus dem Mietvertrag auszusteigen.

Sie können sich einen Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht einholen, auch in Bezug was der Vermieter machen muss oder kann, aber ich denke das der RA Sie auch nicht aus diesen Vertrag raus bekommt.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.