Ghostraider
Sie können von dem Tag an wo Sie schriftlich dem Vermieter den Mangel angezeigt haben eine Mietminderung ansetzen (Bitte nur mit Rechtsanwalt um keine Fehler zu machen) und den Vermieter erneut auffordern mit Fristsetzung den Mangel zu beheben.
Ein Probleme mit den Bronchien werden Sie schlecht auf die undichten Fenster schieben können da dies nicht darauf festzulegen ist.
Undichte Fenster ist kein Grund aus dem Mietvertrag auszusteigen.
Sie können sich einen Rat bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht einholen, auch in Bezug was der Vermieter machen muss oder kann, aber ich denke das der RA Sie auch nicht aus diesen Vertrag raus bekommt.
Gruß
ghost